Bogenschießen üben ??

Begonnen von wondalfo, September 10, 2006, 21:12:00 NACHMITTAGS

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Sir Cey Fayr

Das die eigentliche Regelung eingelegter Pfeil bedeutet hab ich auch schon gehört, allerdings stell ich es mir komisch vor einen Bogenschützen mit Köcher an der Seite und Bogen in der Hand auf der Prager Straße zu sehen. Ich denke damit würde man trotzdem wenigstens eine Verwarnung bekommen. Aber zum normalen Transport zum Schießplatz packt man die Sachen ja meist eh besser zusammen.
Im übrigen stimmt es das Bögen keine Waffen, sondern reines Sportgerät sind und als solches auch nicht im Waffengesetz erfasst sind. Armbrüste sind und bleiben aber Schußwaffen! Der Unterschied ist mir zwar neu, aber ich hab mit Bögen auch nicht viel zu tun  :-D
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
                                                             René Descartes

Lord_Helmchen

#16
Also...nachdem ich mich nochmal etwas schlau gemacht habe, wage ich mal folgendes Statement in den Raum zu werfen, auch wenn ich teilweise andere und mich selbst wiederhole...

Nochmal: Ein Bogen ist (vor dem Gesetz) KEINE Waffe, weder eine Schuss- noch eine Hieb- und Stichwaffe. Dazu noch einmal das Waffengesetz:

ZitatAnlage 1 (zu § 1 Abs. 4), Abschnitt 1, Unterabschnitt 2:

1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)[...]

Ich denke wir sind uns doch einig, dass ein Bogen  dazu nicht konzipiert ist.  :wink:
Was diese Behörde in Leipzig dazu gebracht hat Bögen derartig zu klassifizieren, kann ich leider nicht nachvollziehen. Es wäre aber sehr interessant die offizielle Begründung dieser Entscheidung zu lesen.

Armbrüste sind rechtlich genau genommen auch keine Schusswaffen, sie zählen "nur" zu den mit Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen.

ZitatDas Schießen auf nicht befriedeten, also eingezäunten, Geländen ist verboten. Das Schießen ist auch verboten wenn der Pfeil theoretisch das befriedete Grundstück verlassen kann.

Dann wundert es mich warum der Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden das Bogenschiessen auf einem Platz duldet, der zwar eingezäunt ist, auf dem Pfeile jedoch nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. trotz Pfeilnetz, das Grundstück verlassen kann. Man braucht einfach nur weit genug drüber zu halten...

(Wobei vielleicht erst einmal geklärt werden müßte, unter welchen Vorraussetzungen eine derart rigide Vorschrift gelten soll. Ich glaube, die könnte eher speziell für Armbrustschiessen aufgestellt worden sein.)

Wenn dem so wäre, müßte jedes Trainingsgelände entweder ringsum mit 10m + hohen Pfeilfangnetzen oder einer 300m+ Sciherheitszone ausgestattet sein. Dann wäre aber der Großteil aller Bogenplätze in D illegal.

Zitat
DBSV Wettkampfordnung

B2.(1).14 Abperrungen
Sie sind in geeigneter Form um das Wettkampfgelände anzubringen um Zuschauer zurückzuhalten. Die Absperrungen sollen 20 m von den Enden der Scheibenlinie auf 90 m entfernt und die Enfernung kann sich geradlinig bis auf 10m von den Enden der Schießlinie verjüngen.


Siehe auch Schiessstand Richtlinien des DSV

Keiner der beiden Verbände stellt derartig drastische Anforderungen an seine Sportanlagen (und ich gehe davon aus, das die sich der rechtlichen Situation bewußt sind.)

Einzäunungen halte ich bei kleinen und uübersichtlichen Plätzen für angemessen, aber ob es z.b. für offene Wiesen mit 200m freier Sicht nach allen Seiten wirklich notwendig ist...

Prinzipiell sollte man in jedem öffentlich zugänglichen Wald  (d.h. kein Bannwald, kein Naturschutzgebiet und derg.) z.b. roven dürfen, solange man die öffentliche sicherheit nicht gefährdet, wie gesagt, hier sind Rücksichtsnahme und praktische Vernunft gefragt. Quer über einen stark frequentierten Waldweg, in eine Richtung zu ballern, in der sich andere Waldbesucher befinden bzw. befinden könnten, ist z.b. keines von beiden. Kann mich hier nur selbst wiederholen,vorher Nachfragen und Erlaubnis einholen.

Eine schriftliche Erlaubnis ist ImO sogar sehr sinnvoll, die kann man nämlich vorzeigen, wenn man Jagdpächtern, Förstern usw. angegangen wird.


ZitatDas führen beider Waffengattungen in der Öffentlichkeit im schußfähigen Zustand ist allerdings eindeutig verboten. Was Schußbereit ist darüber lässt sich Streiten. Im Zweifelsfall gilt die Divise, ohne Sehne ist man auf der Sicheren Seite.

Das das öffentliche Führen eines Bogens, selbst im sog. schussfähigen Zustand ist ganz besstimmt nicht verboten, da es sich hier eben nicht um eine Waffe handelt. Demzufolge wird man DAFÜR auch nie belangt werden. Mit gespanntem Bogen auf der Prager Strasse rumzulaufen, halte ich trotzdem für keine gute Idee, da

a) dann die Leute so komisch gucken bzw. sich bedroht fühlen könnten,
b) wie gesagt, nicht jeder Vertreter der Staatsmacht, das WG im Kopf hat
c) was am wicchtigsten ist, letzterer zu der Auffassung gelangen könnte, das du in deinem Aufzug die öffentliche Sicherheit gefährdest - und einschreitet.

Dies kann man aber z.b. ebenso tun, in dem man wahllos Plastersteine auf Passanten wirft, mit einer Bowlingkugel, einer Latte vom Bauzaun usw. auf Menschen einschlägt etc. Obwohl weder Pflastersteine, Bowlingkugeln und Zaunlatten weder Waffen sind, noch das offene Führen solcher Gegenstände verboten ist.








Sir Cey Fayr

Zitat von: Lord_Helmchen in Oktober 14, 2006, 14:47:16 NACHMITTAGS
Armbrüste sind rechtlich genau genommen auch keine Schusswaffen, sie zählen "nur" zu den mit Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen.

Was rechtlich auf das gleiche hinausläuft,nur mit dem Unterschied das du für Schußwaffen immer einen Waffenschein brauchst. Für die anderen Sachen nicht.

Zitat
ZitatDas Schießen auf nicht befriedeten, also eingezäunten, Geländen ist verboten. Das Schießen ist auch verboten wenn der Pfeil theoretisch das befriedete Grundstück verlassen kann.

Dann wundert es mich warum der Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden das Bogenschiessen auf einem Platz duldet, der zwar eingezäunt ist, auf dem Pfeile jedoch nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. trotz Pfeilnetz, das Grundstück verlassen kann. Man braucht einfach nur weit genug drüber zu halten...

Nun ja der Pfeil darf im normalen Schießbetrieb nicht in der Lage sein das Grundstück zu verlassen. Das war von mir etwas offen formuliert geh einfach davon aus, das mit "theoretisch" eher "versehentlich im normalen Betreib" gemeint ist.

Somit sollte auch ein 3 m hohes Sicherheitsnetzt ausreichend Sicherheit bieten, schließlich versuchen die Schützen im allgemeinen eine 60 cm Scheibe zu treffen,und das meist in die Mitte. Das man nicht im 45° Winkel schießt sollte eigentlich jedem klar sein (wer sowas abzieht fliegt von der Bahn und bekommt sicher auch Haus/Platzverbot)

Zitat
Wenn dem so wäre, müßte jedes Trainingsgelände entweder ringsum mit 10m + hohen Pfeilfangnetzen oder einer 300m+ Sciherheitszone ausgestattet sein. Dann wäre aber der Großteil aller Bogenplätze in D illegal.

B2.(1).14 Abperrungen
Sie sind in geeigneter Form um das Wettkampfgelände anzubringen um Zuschauer zurückzuhalten. Die Absperrungen sollen 20 m von den Enden der Scheibenlinie auf 90 m entfernt und die Enfernung kann sich geradlinig bis auf 10m von den Enden der Schießlinie verjüngen.

Sollte geklärt sein, außerdem sollten auch 90 m hinter den Scheiben genug Sicherheit bieten,da der Pfeil ja nicht ewig geradeaus fliegt und man eben nicht im 45° Winkel schießt ;)
Außerdem reicht für eine Einfriedung auch eine Hecke, ein Gartenzaun, oder auch ein Absperrband.

Zitat
Prinzipiell sollte man in jedem öffentlich zugänglichen Wald  (d.h. kein Bannwald, kein Naturschutzgebiet und derg.) z.b. roven dürfen, solange man die öffentliche sicherheit nicht gefährdet, wie gesagt, hier sind Rücksichtsnahme und praktische Vernunft gefragt. Quer über einen stark frequentierten Waldweg, in eine Richtung zu ballern, in der sich andere Waldbesucher befinden bzw. befinden könnten, ist z.b. keines von beiden. Kann mich hier nur selbst wiederholen,vorher Nachfragen und Erlaubnis einholen.

Eine schriftliche Erlaubnis ist ImO sogar sehr sinnvoll, die kann man nämlich vorzeigen, wenn man Jagdpächtern, Förstern usw. angegangen wird.

In dem Moment wo du in einem öffentlichen Wald schießt machst du dich eines Vergehens, also einer Minderschweren Straftat, schuldig. Auch wenn du eine Stelle gefunden hast an der mit etwas gesundem Menschenverstand nichts passieren kann, und dessen sollte man sich immer bewußt sein.
Eine Erlaubnis zum schießen in einem öffentlichen Wald wirst du nie bekommen, da sie nicht im Einklang mit geltendem Recht steht.
In einem Privatwald kannst du sie zwar bekommen, aber solange der Wald nicht befriedet ist bleibt es illegal, außerdem gibt es in Wäldern noch Forstbestimmungen etc. mit denen ich mich nicht auskenne, die aber ebenfalls das Bogenschießen verbieten, dabei geht es dann aber um Aspekte der Wilderei etc. und den Verdacht erweckt man ja nicht unbedingt.

Falls du über einen Privatwald mit entsprechenden Gegebenheiten verfügen kannst, nimm einfach eine Rolle Absperrband mit, dann sollte es kein Problem sein deinen Schießplatz abzusichern.


Zitat
ZitatDas führen beider Waffengattungen in der Öffentlichkeit im schußfähigen Zustand ist allerdings eindeutig verboten. Was Schußbereit ist darüber lässt sich Streiten. Im Zweifelsfall gilt die Divise, ohne Sehne ist man auf der Sicheren Seite.

Das das öffentliche Führen eines Bogens, selbst im sog. schussfähigen Zustand ist ganz besstimmt nicht verboten, da es sich hier eben nicht um eine Waffe handelt. Demzufolge wird man DAFÜR auch nie belangt werden. Mit gespanntem Bogen auf der Prager Strasse rumzulaufen, halte ich trotzdem für keine gute Idee, da

a) dann die Leute so komisch gucken bzw. sich bedroht fühlen könnten,
b) wie gesagt, nicht jeder Vertreter der Staatsmacht, das WG im Kopf hat
c) was am wicchtigsten ist, letzterer zu der Auffassung gelangen könnte, das du in deinem Aufzug die öffentliche Sicherheit gefährdest - und einschreitet.

Ich will mich um den Punkt nicht streiten, allerdings kann ich mir noch nicht ganz vorstellen das es legal ist einen Bogen im Schußfähigen Zustand in der Öffentlichkeit zu Führen. Lassen wir es einfach dabei das man es nicht unbedingt auf belebten Plätzen ztun sollte. Und das es jede Menge Hausordnungen gibt die das Verbieten sollte auch jedem bewusst sein, so ist es zum Beisbiel bei Fußballspielen, Straßenfesten, Flughäfen, Gaststätten etc. in der Regel nicht gestattet, aber das sollte ja jedem klar sein.
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Lord_Helmchen

#18
ZitatIch will mich um den Punkt nicht streiten,

Also erst mal: Wir streiten doch nicht, wir diskutieren! :wink:

ZitatSomit sollte auch ein 3 m hohes Sicherheitsnetzt ausreichend Sicherheit bieten, schließlich versuchen die Schützen im allgemeinen eine 60 cm Scheibe zu treffen,und das meist in die Mitte. Das man nicht im 45° Winkel schießt sollte eigentlich jedem klar sein (wer sowas abzieht fliegt von der Bahn und bekommt sicher auch Haus/Platzverbot)

Also auch wenn es pentantisch klingen mag: Die Scheiben sind in der Regel 120cm groß, was varriiert ist der Durchmesser der Scheibenauflagen. Man muß auch nicht notwendigerweise 45° in die Luft schiessen. (Dann könnte man mit Compound/FITA-Recurve lässig 200-300m weit schiessen.)  Z.b. reicht es aus eine Visiereinstellung für eine kürzere Entfernung zu haben und zu vergessen entsprechend nachzujustieren.  Hinter den Scheiben befindet sich bereits ein ca. 3m hoher Erdwall. Bevor (noch höhere) Pfeilnetze angebracht wurden ist da öfters mal drübergeschossen worded, ganz unabsichtlich. Besonders von Kindern und Anfängern. So wie ich es sehe, sind wir uns aber im dem Punkt einig das man es in Sachen Siherheit aus praktischen Gründen kaum so kompromisslos handhaben kann.

ZitatSollte geklärt sein, außerdem sollten auch 90 m hinter den Scheiben genug Sicherheit bieten,da der Pfeil ja nicht ewig geradeaus fliegt und man eben nicht im 45° Winkel schießt

Ich glaube da hast du etwas missverstanden. "20 m von den Enden der Scheibenlinie auf 90 m" bedeutet, das sich die Absperrungen 20 m NEBEN den Scheiben für die 90m Distanz befinden sollen. D.h. es gibt auf Wettkämpfen eine sog. Schützenlinie und mehrere Scheibenlinien in unterschiedlichen Abständen von der Schützenlinie (also 20,30,40,50,60,70 und 90m je nach Klasse). Auf diesen Linien stehen dann die Scheiben. An den beiden Enden der am weitesten von der Schützenlinie entfernten Scheibenlinie (90 m) wird dann im Abstand von 20 jeweils links u. rechts eine Absperrung angebracht, deren Abstand sich an der Schützenlinie eben bis auf 10m verringern darf. Konkrete Vorgaben wie es hinter den Scheiben auszusehen hat werden nicht mal gemacht. Wenn nötig werden dann eben Pfeilnetze aufgestellt. (Schonmal ein Fussballfeld von 180m Länge gesehen? :wink: )

Zitatallerdings kann ich mir noch nicht ganz vorstellen das es legal ist einen Bogen im Schußfähigen Zustand in der Öffentlichkeit zu Führen.


Dazu habe ich jetzt erst ne Anektote gelesen, wo einer mit gespanntem Bogen  in der Fußgängerone  unterwegs war und dann von einer Streife angehalten wurde. Die wollten dann mal seinen Ausweis sehen, haben ein kurzes Gespräch geführt was das soll und das wars dann. Ich denke schon, ja es ist zumindest nicht illegal, ob es wirklich weise ist, ist eine andere Frage.

ZitatLassen wir es einfach dabei das man es nicht unbedingt auf belebten Plätzen ztun sollte.

Würde ich so unterschreiben, da einfach zu aufsehenserregend.



Zitat
In dem Moment wo du in einem öffentlichen Wald schießt machst du dich eines Vergehens, also einer Minderschweren Straftat, schuldig. Auch wenn du eine Stelle gefunden hast an der mit etwas gesundem Menschenverstand nichts passieren kann, und dessen sollte man sich immer bewußt sein.
Eine Erlaubnis zum schießen in einem öffentlichen Wald wirst du nie bekommen, da sie nicht im Einklang mit geltendem Recht steht.[...] außerdem gibt es in Wäldern noch Forstbestimmungen etc. mit denen ich mich nicht auskenne, die aber ebenfalls das Bogenschießen verbieten, dabei geht es dann aber um Aspekte der Wilderei etc. und den Verdacht erweckt man ja nicht unbedingt.

Könntest du die Gesetzes/Verordnungspassagen zitieren, aus denen das hervorgeht? Fände ich sehr interressant. Ich kann abschließend nur mal ein paar Sachen aus einem anderen Forum zitieren. Besonders das letztere sollte man sich ImO mal antun. Diese beweisen zwar nicht unbedingt das Gegenteil, dennoch wage ich daran zu zweifeln das da oben wirklich pauschale, uneingeschränkte  Gültigkeit besitzt. Wirklich auf der sicheren Seite ist wohl nie, da Recht nun mal ausgelegt wird bzw. im Detail unterschiedlich ausgelegt werden kann und ich denke es hängt viel davon ab wie man sich verhält.

ZitatUnser Verein richtet nun schon seit sechs Jahren ein oder mehrere Turniere aus.
Bei unserem Gelände handelt es sich um einen Gemeindeforst, die Genehmigung diese Turniere auszurichten wurde uns ohne Wenn und Aber von unserer Gemeindeverwaltung erteilt.
Also fingen wir an Turniere auszurichten.

Bis es Ärger mit dem Jagdpächter gab, er fühlte sich übergangen (irgendwo auch verständlich), denn wir hatten mit ihm keine Absprache gehalten.
Wir gingen dann dazu über ihn frühzeitig, schriftlich auf unsere Vorhaben hinzuweisen und luden ihn ein als Gast diesen Veranstaltungen beizuwohnen.
Anfänglich nahm er die Einladung nicht so richtig an, aber ließ uns ohne Probleme gewähren.
Im letzten Jahr traf ich ihn dann während des Turniers bei meiner Kontrollfahrt durch den Parcours und wir kamen ins Gespräch, ich lud ihn dann ein doch mal fünf Minuten auf den Sportplatz zu kommen um sich ein Bild von der Veranstaltung zu machen.
Aus den paar Minuten wurden einige Stunden, selbst eine Einweisung in das Langbogenschießen auf eine 3D-Bache wurde mit viel Freude durchgeführt.
Kurzum, seit diesem Tag stimmt die Chemie zwischen Schützen und Jägern bei uns in Neuental. OK, nicht jeder Jagdpächter ist so zu begeistern, aber mit eine bisschen Fingerspitzengefühl und ein paar freundlichen Worten kann man einiges erreichen.

ZitatBogenschütze im Waldrevier

In der Runde der Begehungsscheininhaber in einem brandenburgischen Landesforstrevier wurde auf eine namentlich bekannte Person hingewiesen, die sich, ausgerüstet mit Sportbogen und Fernglas, im Revier aufhalten soll.
Schneller als gedacht, traf ich bei einem Ansitz mit dem Bogenschützen zusammen.
Ich beobachtete einen mit Tarnsachen bekleideten Mann, der dem Wild auf dem Wechsel folgte. Er hielt einen leicht vorgespannten Bogen im Anschlag und sicherte nach allen Seiten. Aufmerksam studierte er die Fährtenbilder und pirschte mit angeschlagenen Pfeil und Bogen.
Meine Rechte und Befugnisse als Begehungsscheininhaber kennend, sprach ich ihn an.
Seinen Angaben zu Folge betreibt er mit Zustimmung des zuständigen Ordnungsamtes die fiktive Bogenjagd.
Dazu nutzt er die Reviere der beiden angrenzenden Förstereien. Bereitwillig zeigte er seine Pfeile, die mit vier krallenartigen Vorrichtungen versehen waren, mit denen man seiner Meinung nach kein Wild verletzen kann. Er findet keine Befriedigung mehr am Schießen auf Scheiben und sucht so die persönliche Herausforderung. Er betonte mehrfach, dass er nicht auf Wild schießt, sondern den Pfeil auf Baumstubben setzt und eine Erlegung simuliert.
Ich stellte bei ihm eine hervorragende Revierkenntnis fest.

Wie ist die Rechtslage im konkreten Fall? Im Bundesjagdgesetz heißt es: Jagdausübung ist Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild". (R.Voigt)

Jagdrechtliche Bewertung:
Der Bogenschütze, der über die Wildwechsel und in den Einständen des Wildes pirscht, um Schalenwild auf möglichst geringe Entfernung fiktiv mit dem Bogen zu "bejagen", übt nicht die Jagd im Sinne des § l Abs. 4 BJG aus.
Zwar erstreckt sich die Jagdausübung auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild; dem Bogenschützen fehlt aber die Intention auch tatsächlich Beute zu machen. Während das Erlegen und Fangen des Wildes bereits begrifflich ausscheiden, bedeutet Nachstellen das Ansitzen, Anpirschen, Verfolgen, Auflauern sowie das Aufsuchen als einen untergeordneten Akt des Nachstellens.
Alle Handlungen müssen aber, unabhängig vom Erfolg, mit dem Vorsatz des Fangens oder Erlegens von Tieren durchgeführt werden.
Hieran fehlt es dem fiktiven Bogenschützen, da er das Wild nur angehen will, um seine Geschicklichkeit unter Beweis zu stellen und durch das Abschießen eines Pfeils auf einen Baumstubben den"Jagderfolg" lediglich symbolisiert.
Der Bogenschütze benötigt deshalb für seine Aktivitäten auch keinen Jagdschein. Auch macht er sich nicht zwingend der Jagdwilderei schuldig, da er das geschützte Jagdrecht oder Jagdausübungsrecht durch seine Handlungen nicht verletzt. Schließlich entsteht auch kein Schaden.
Seine Freizeitaktivitäten könnten aber im Einzelfall eine Störung der Jagd im Sinne ordnungswidrigen Handelns darstellen und mit einem Bußgeld belegt werden. Gerichtlich ist entschieden worden, dass der Aufenthalt in einem Jagdbezirk nur dann als Verletzung des Jagdausübungsrechtes gilt, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben des Jagdausübungsberechtigten ernsthaft gefährdet werden.
Anders ist eine kurzzeitige Beunruhigung des Wildes, ohne dass es den Einstand verlässt, beurteilt worden. Diese Verhalten kann nicht in jedem Fall geahndet werden.
Das gezielte Aufsuchen und die damit zwangsläufig verbundene Beunruhigung des Wildes kann aber durchaus eine Tathandlung darstellen, die das Verbot, die Ausübung der Jagd zu stören oder zu behindern, erfüllt (§ 26, Abs. 4 Brandenburger Landesjagdgesetz). Letztlich schießt der Bogenschütze seinen Pfeil in Richtung des angepirschten Stückes und vertreibt es damit.
Der zur Jagdausübung berechtigte Jäger kann in diesem Fall in der Möglichkeit der Bejagung beeinträchtigt sein.
Im Falle von Wiederholungen sollte die untere Jagdbehörde zur Prüfung eingeschaltet werden.
RA ST. HERTEL

Soweit der von Katur dankenswerterweise eingestellte Artikel.
Die Diskussion im Forum ergibt folgenden Konsens:

In positiver Hinsicht:
- Die Einschätzung, noch dazu in einer angesehenen Fachzeitschrift, kann als überraschend "bogenfreundlich"und ermutigend betrachtet werden.
- Man ist in der Jägerschaft offenbar durchaus bereit ist, objektiv mit uns "Stöckchenwerfern" auseinanderzusetzen.
- Wesentlich ist: Die Definition von Jagd im Sinn von § 1 Abs. 4 BJG passt nicht auf das, was wir im Wald machen. Insbesondere fehlt es uns am sog. subjektiven Vorsatz!
D.h.: unser Handeln ist, unabhängig vom Erfolg, nicht mit dem Vorsatz des Fangens oder Erlegens von Tieren ausgeführt !! Deshalb fallen wir nicht unter § 1 BJG !!
- Ein generelles Verbot des Rovens oder Bogenschießens an sich im Wald gibt es nicht.







Sir Cey Fayr

mhh, der letzte Artikel würde ja bedeuten das es völlig legal ist im Wald zu schießen. Meine Infos stammen hauptsächlich von der Rechtsbelehrung auf der Schießbahn, allerdings räum ich ein das diese das geltende Recht auch etwas stark für ihre Seite ausgelegt haben könnten. Trotzdem wird ja auch im Artikel angedeutet das es zumindest Ordnungswidrig sein kann, und hier hängt es dann wieder sehr von den Förstern in der Gegend ab. Bei der Genehmigung zum Bogenschießen im Wald handelt es sich um eine für eine konkrete Veranstaltung eines Vereins, das ist noch etwas anderes als eine Genehmigung für eine Person die mal Bogenschießen üben will, trotzdem könnte es dann doch möglich sein...

Wie viele Bogen und Armbrustschützen bekommen wir denn zusammen in Dresden? Ev. könnte man ja mal eine Stelle Suchen und unverbindlich anfragen ;)

Das mit dem 90 Absperrung hab ich wirklich falsch verstanden, dabei stand es ja richtig da  :|
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                                                             René Descartes

Lord_Helmchen

Tja, ich könnte mir vorstellen daß für Armbrust- und Feuerwaffenschützen entsprechend strengere Sicherheitsvorschriften gelten als für die Bogner.
Als Ordnungswidrigkeitkann es , wie es da heißt, werden wenn die "Aufgaben des Jagdausübungsberechtigten ernsthaft gefährdet" werden , d.h. wenn man das Wild aufscheucht (oder mitten in eine Jagd reingerät :wink:) .  Ich würde einfach mal beim Forstamt anfragen und denen erklären worum es geht, wo und  wann was stattfinden soll und was ihr konkret vorhabt. Wenn die im Vorfeld wissen mit wem sie tun haben, wäre das bestimmt hilfreich um das Risiko unangenehmer Begegnungen zu reduzieren. Die sind meiner Erfahrung nach durchaus entgegenkommend, zumindest wenn man nach Bogenholz fragt.  :wink: Vielleicht könnten die euch sogar eine Gegend und eine Zeit zuweisen die ihnen recht wäre.

wondalfo

Ich glaube wir können jetzt einen juristischen Komentar zum Bogenschießen und Waffengesetz verfassen. Aber kommen wir noch mal zum Grund der Anfrage zurück, dem eigentlichen Bogenschießen üben und zwar mit richtigen Pfeilen und nicht mit Larppfeilen, die irgendwe fliegen...

Ich habe den Bogenschützenverein auch gefunden im Netz allerdings ist die Seite nicht wirklich hilfreich. Weiß jemand wo die üben, bzw. hatte jemand schonmal Kontakt zu dem Verein.

Oder weiß jemand noch eine andere Möglichkeit außerhalb eines Vereins zu üben ???

Tschau Wolfgang

Sir Cey Fayr

mhh naja, man könnte ja mal bei der Dresdner Bogengilde anfragen, allerdings ist die Website nicht sehr vertrauenserweckend...

http://vereine.freepage.de/dresdnerbogengilde/index.html

Dann gibt es natürlich noch die Altehrwürdige "Privilegierte Scheiben-Schützen-Gesellschaft zu Dresden e.V." (seit 1454, mit kleinen Unterbrechungen)

http://www.pssgzudresden.de/

Allerdings waren mir deren Preise etwas zu priviligiert :|, aber vieleicht hat sich da ja was geändert, ist jetzt immerhin 3 Jahre her das ich Kontakt zu denen hatte.  Und auch wenn sich der Verein wohl mehr um KK, Luftdruck etc. sorgt, so besteht dort auch die Möglichkeit zum Bogen und Armbrustschießen. Vor 3 Jahren bestand zudem jeden Sonntag Vormittag die Möglichkeit zu einer unendgeldlichen Schnupperstunde im Bogen und Armbrustschießen, da würde ich allerdings noch mal nachfragen ;)

Wer sich den "800 Jahre Dresden" Festumzug angesehen hat, der könnte einen Teil des Vereins in der Darstelung der Dresdner Vogelwiese gesehen haben.

LG
Sir Cey Fayr
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                                                             René Descartes

wondalfo

Hallo,

Also die Seite von der Bogengilde ist das letzte mal 1998 aktualisiert und die email-Adresse an der TU ist tot. Ich denke die Bogengilde ist schon vor einigen Jahren gestorben.

Dann gibt es noch den Dresdner Bogensportverein. Details unter
http://www.sachsenbogen.de/sbv/index.php?page=2784df9d64f92d1e37835b3b2190cf26#a90bebd2f0dc248887ba9d779a95c78f3

Die Vereins eigene Seite unter
http://www.dresdner-bogensport.de/index.php?verein

ist sehr unvollständig.

Mehr habe ich leider nicht gefunden.


Lord_Helmchen

#24
Zitat von: wondalfo in Oktober 20, 2006, 22:09:12 NACHMITTAGS
Hallo,

Also die Seite von der Bogengilde ist das letzte mal 1998 aktualisiert und die email-Adresse an der TU ist tot. Ich denke die Bogengilde ist schon vor einigen Jahren gestorben.

Dann gibt es noch den Dresdner Bogensportverein. Details unter
http://www.sachsenbogen.de/sbv/index.php?page=2784df9d64f92d1e37835b3b2190cf26#a90bebd2f0dc248887ba9d779a95c78f3

Die Vereins eigene Seite unter
http://www.dresdner-bogensport.de/index.php?verein

ist sehr unvollständig.

Mehr habe ich leider nicht gefunden.



Wusste gar nicht das die Seite aktualisiert worden ist, sieht irgendwie...gut aus!
Die Trainingzeiten und Orte die unter dem ersten Link angegeben werden sind afaik korrekt.

Dann habe ich eine schlechte Nachricht für dich: Als Nicht-Mitglied würde man dich 1-2x auf Probe trainieren lassen (gegen 2 EUR pro Training - damit wird die Versicherung für Vereinsfremde finanziert). Wenn du regelmäßig trainieren willst, müsstest du in den Verein eintreten. Das macht dann sage und schreibe 120,- pro Jahr  Mitgliedsbeitrag und 10 Arbeitsstunden (alternativ 5,- pro nichtgeleisteter Stunde). Du müsstest außerdem 20 EUR Aufnahmegebühr löhnen (dafür kann man im Frühling an einem Anfänfgerkiurs teilnehmen).  Außerdem wäre es sehr hilfreich falls du kein Anfänger mehr bzw. wenigsten ein Erwachsener bist. Minderjährige Anfänger wirden in der Hallensaison gar nicht aufgenommen, da die nun mal zuviele Pfeile gegen die Mauer setzen.

Allerdings wirst du wohl keinen Vereins finden, der dich mal eben so nebenei auf seinem Platz mitschiessen läßt. Du trägst ja schließlich auch deinen Teil zum Materialverschleiß bei.

wondalfo

Hallo,

ich entnehme mal Deinen Ausführungen, dass Du Mitglied im Verein bist. Wenn ja kannst Du mal genauere Angaben machen, wie im Verein geschossen wird ? Nur mit Visier oder auch Instinktschießen, wie im Larp üblich. Wie ist das darf man die ganze Trainigszeit nutzen oder wird man nochmal in Gruppen eingeteilt ?

Danke Wolfgang

Sir Cey Fayr

Wobei ich 120 pro Jahr noch ok finde, zumindest wenn man es monatlich zahlen kann ;), die Preise des "Privilegierte Scheiben-Schützen-Gesellschaft zu Dresden e.V." hörten sich da ganz anders an, 45â,¬ pro Monat, wenn ich mich recht errinner, aber ich will hier nix falsches sagen...
Stellt sich mir im Moment die Frage ob ihr auch Armbruster nehmt, das ist sicher der Grund warum ich den Verein aus meiner Errinnerung verdrängt hab...

LG
Sir Cey Fayr
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
                                                             René Descartes

Lord_Helmchen

Zitat von: wondalfo in Oktober 21, 2006, 19:16:57 NACHMITTAGS
Hallo,

ich entnehme mal Deinen Ausführungen, dass Du Mitglied im Verein bist. Wenn ja kannst Du mal genauere Angaben machen, wie im Verein geschossen wird ? Nur mit Visier oder auch Instinktschießen, wie im Larp üblich. Wie ist das darf man die ganze Trainigszeit nutzen oder wird man nochmal in Gruppen eingeteilt ?

Danke Wolfgang

Die verschiedenen möglichen Disziplinen kannst du bereits dem ersten Link entnehmen. D.h. die Symbole unter dem Vereinslogo.  :wink: Und ja, man kann so ziemlich alles schiessen was geht. D.h .u.a. Fita, Compound, Blankbogen und eben traditionell in weitesten Sinne. Es gibt bei uns sogar eine ziemlich große tratitionelle Fraktion. Man wird insofern in Gruppen eingeteilt, als das mitunter die Leute in 2 Gruppen hintereinander schiessen, wenn soviele Leute da sind daß nicht genug Platz für alle auf einmal an der Schützenlinie ist. Ansonsten kannst du selbstverständlich die gesamte Trainingzeit nutzen. Ach ja, und saubere Turnschuhe für die Halle wären sehr nützlich.  :wink:  Was genau schiesst du eigentlich?

ZitatStellt sich mir im Moment die Frage ob ihr auch Armbruster nehmt, das ist sicher der Grund warum ich den Verein aus meiner Errinnerung verdrängt hab...

Man kann nur jährlich zahlen, wobei es für Arbeitslose, Schüler, Studenten usw. evtl. noch quartalsmäßig möglich ist, seit geraumer Zeit aber nur noch per anno.

Ob auch Armnrustschützen genommen werden, würde mangels Kenntnis nicht definitiv aussschliessen, möchte dir aber trotzdem nicht viel Hoffnungen machen. Das ist nunmal ein Bogenschützenverein und keine Schützengesellschaft. Zudem glaube ich nicht, dass die Scheiben auf Armbrüste ausgelegt sind. Ich kann mich dunkel an eine Anektode erinnern, in der es um einen Armbrustbolzen ging den sie nicht mehr aus der Scheibe rausgekriegt haben. Bzw. könnte es leicht passieren das du deine Bolzen dann nach ein paar Schuss keine Fletche mehr haben... :-D

Aber ich könnte ja mal fragen...oder du könntest einfach mal anrufen oder mailen wenn du's eilig hast, Nummer bzw. Email  ist in Adalwolf Links angegeben.

wondalfo

Hallo

Zitat von: Lord_Helmchen in Oktober 22, 2006, 15:59:42 NACHMITTAGS
Was genau schiesst du eigentlich?

Bis jetzt noch gar nichts so richtig, habe mich auf einen LARP eine Woche lang mit einem geliehen Langbogen ausprobiert und hatte jetzt eigentlich vor mir einen LARP-tauglichen Recurve zuzulegen. Bin also blutiger Anfänger...

Tschau Wolfgang

Lord_Helmchen

Zitat von: wondalfo in Oktober 22, 2006, 16:17:56 NACHMITTAGS
Hallo

Zitat von: Lord_Helmchen in Oktober 22, 2006, 15:59:42 NACHMITTAGS
Was genau schiesst du eigentlich?

Bis jetzt noch gar nichts so richtig, habe mich auf einen LARP eine Woche lang mit einem geliehen Langbogen ausprobiert und hatte jetzt eigentlich vor mir einen LARP-tauglichen Recurve zuzulegen. Bin also blutiger Anfänger...

Tschau Wolfgang


Aber du kennst wenigstend die grundlegenden Bewegungsabläufe bzw. hat dir das schon jemand beigebracht? In dem Fall wäre es wohl kein Problem, du kannst dir dann auch einen Bogen vom Verein ausleihen, Dazu müßtest du aber mal selber Kontakt aufnehmen, angeben was du genau machen und wann genau du anfangen willst, und dass du keinen eigenen Bogen hast etc. Das alles jetzt unter der Annahme du würdest dich ernsthaft dafür interessieren dort anzufangen.