Hallo liebe LARP Freunde,
weiß jemand eine Möglichkeit in oder um Dresden, wo man Bogenschießen üben kann, ohne gleich in einen Verein eintreten zu müssen.
Vielenb Dank Wolfgang
Also Bogenschießen mit Larppfeilen kannst du bestimmt an der Elbe üben, so weit fliegen die Dinger ja nicht :-/
Ansonsten würd' ich mir irgendeinen Garten bzw. Privatgelände suchen, wo "normale" Leute eigentlich keinen Zutritt haben. Da sollte das kein Problem sein.
In der Tat kann und darf man mit den sogenannten "LARP-Pfeilen" eigentlich überall hantieren, man sollte dann nur, wie Aardjon angedeutet hat, zusehen, dass man möglichst ungestört ist. Mit scharfen Pfeilen ist das sicher deutlich heikler. Das ist m. E. n. nur auf dafür vorgesehenen Schießständen gestattet.
Bögen zählen vor dem Gesetz als "Hieb- und Stichwaffen" (da ich ja auch Bögen verkaufe, kenne ich mich damit aus), die ab 18 Jahren frei besessen und verkauft werden dürfen. Man darf sie allerdings nicht "in der Öffentlichkeit führen", was immer das auch heißen mag. Ob ein abgelegenes Stück Wiese Öffentlichkeit ist? Keine Ahnung. Auf der sicheren Seite ist man, wenn einem das Stück Wiese auch gehört. Im Zweifelsfalle gilt natürlich (wie immer): Wo kein Kläger, da kein Richter. Ob die Hüter der öffentlichen Ordnung das Waffengesetz genauso gut kennen wie man selbst, darf durchaus bezweifelt werden...
Stefan
Hallo,
das Prinzip war mir schon klar... So Wiese und am besten Zaun drum rum etc. Weiß schon worauf man bei der Sicherheit achten muss.
Die Frage ging eher in die praktische Richtung, also ob jemand über einen solchen Garten/Grundstück verfügt, oder etwas weiß und dergleichen....
Tschau Wolfgang
@Aelfstan: Hast Du meine Mail bzgl. Bogen bekommen ?
@Wondalfo: Yo, habe ich gerade bearbeitet. Wie gesagt, ich könnte auf das Raana X mitbringen, was bei mir gerade vorrätig ist. Falls du zufällig dort sein solltest, sag bescheid! :-)
Das Auszugsgewicht (egal welches Bogenmodell) liegt übrigens für meine LARP-Bögen bei 25 lbs, alle Modelle sind aber auch mit höherem Auszugsgewicht lieferbar.
Stefan
Also solange die neue Möbel Werkstatt in Hellerau noch nicht gestanden hat hab ich dort in der alten Ruine immer Armbrustschießen ( ja mit einer scharfen, modernen Armbrust :roll:) geübt, aber jetzt hab ich auch keinen Platz mehr dafür :cry: und die Schießplätze/ Vereine sind recht teuer,und sehr abseitz gelegen.
Falls aber jemand was günstiges und erreichbares kennt, könnte man sich gern in regelmäsigen Abständen zum üben treffen :-D
Hallo,
mir ist jetzt eingefallen, wo es gehen könnte, an der Uni oben gibt es hinter der großen Sporthalle eine wilde Wiese. Ich denke dort könnte man relativ ungestört üben. Das Problem ist, wenn man die Scheibe verfehlt, dann ist der Preil wahrscheinlich im Unkraut verschwunden.
Ansonsten mit der Ruine, da muss ich nochmal überlegen, ob mir was einfällt.
Tschau Wolfgang
Zitat von: Aelfstan in September 11, 2006, 12:42:31 NACHMITTAGS
Bögen zählen vor dem Gesetz als "Hieb- und Stichwaffen" (da ich ja auch Bögen verkaufe, kenne ich mich damit aus), die ab 18 Jahren frei besessen und verkauft werden dürfen. Man darf sie allerdings nicht "in der Öffentlichkeit führen", was immer das auch heißen mag.
Sorry, da muß ich widersprechen. Ein Bogen gilt vor dem Gesetzt ausdrücklich als Sportgerät, nicht als Schußwaffe (und als Hieb-und Stichwaffe shon gar nicht, es sei denn du beziehst dich auf diese prähistorischen, skandinavischen Dinger bei denen die Tips als eine Art Speerspitze ausgearbeitet sind... :wink: ). Und wenn man sie in der Öffentlichkeit nicht führen dürfte, wäre schon so mancher Bogenschütze auf dem Weg zum Training verhaftet worden. Â :wink:
Bogenschiessen (z.b. Roving) ist afaik in der Öffentlichkeit erlaubt, solange die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. D.h. in einer belebten Einkaufspassage zu üben, kommt vermutlich nicht so gut...
Je nach dem was man konkret macht, sollte man sich halt eine große Wiese, ein brachliegendes Feld oder einen Wald suchen. Solange man keine Jagdspitzen mit sich führt, dürfte man dann auch keine Probleme haben, dem Förster glaubwürdig zu erklären, was man da macht.
Im Wald müßte es auf jeden Fall erlaubt sein, da das dann eben unter sportliche Betätigung fällt. Man sollte aber auf jeden Fall sicher gehen, das man niemanden fahrlässig gefährdet.
Ich würde empfehlen vorher den Besitzer des Grundstücks um Erlaubnis zu fragen, respektive einen Anruf beim Forstamt machen, um zu klären, ob das okay ist. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Hmm, ob ein traditioneller Bogen in erster Linie ein Sportgerät ist, müßte im Zweifel ein Gericht feststellen...
Das Waffengesetz sagt folgendes:
In Anl.1 zu §1 Abs. 4: ...führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitzes ausübt
Zu Hieb- und Stoßwaffen heißt es an gleicher Stelle, das wären Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Mein o.g. Beitrag bezieht sich auf eine Information, die ich auf Anfrage zum Handel mit Bögen von der unteren Waffenbehörde Leipzig erhalten habe. Sicher können diese Leute auch Fehler machen, mEn bewegt sich aber deren Interpretation im Rahmen des vom Gesetgeber Festgeschriebenen...
Wie ihr damit umgeht - euer Risiko. Ich glaube aber nicht an dramatische Strafen für das Schießen mit trad. Bögen, auch nicht an besonders gut im WaffG bewanderte Ordnungshüter... :wink:
Stefan
Tja, und ich beziehe mich ebenfalls auf das Waffengesetz Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen:
ZitatUnterabschnitt 1:
Schusswaffen 1.
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
1.2
Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1
die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
1.2.2
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).
Meine Interpretation:
Ein Bogen ist zwar zum Sport oder Spiel bestimmt, es wird jedoch kein Geschoss durch einen Lauf getrieben. Es ist demnach keine Waffe gemäß 1.1.
Zwar wird Antriebenergie durch Muskelkraft erbracht, jedoch NICHTpermanent gespeichert. Demzufolge greift auch 1.2. nicht.
Es liegt weiterhin auf der Hand, daß ein Bogen nicht zum Stechen, Werfen, Schlagen konstruiert ist. Seine Eigenschaft feste Körper geziehlt verschiesssen zu können, wird bereits unter 1.2.2. behandelt.
Ausschlaggebend scheint mir hier, das jeweils beide durch ein "und" verknüpfte Bedingungen erfüllt sein müssen.
Demnach fallen Bögen auch nicht unter die von dir zitierten Definitionen. Das diese Behörde das so sieht erstaunt mich. Und auch wenn es arrogant klingen mag: Ich halte deren Auslegung für blanken Unsinn. :wink: Das darft du denen auch so sagen, wenn du magst. :evil: :-D
So kompliziert und unvernünftig die dt. Gesetzgebung in Bezug auf Waffen teilweise sein mag, hier ist sie ImO sehr klar, eindeutig und ohne großartigen Interpretationspielraum...
Eine Kartoffelkanone aus PVC-Rohren wäre dagegen eindeutig eine Schusswaffe nach 1.1.
Ich kann nur empfehlen, sich IMMER vorher mit den zuständigen Besitzern, Pächter und Behörden zu verständigen und die nötigen Verhaltensregeln zu beachten bzw. die gebotene Vor- und Rücksicht walten zu lassen.
Natürlich schließt das nicht aus daß man auch mal Ärger mit irgendeinem Förster oder (selbsternannten Hilfs-)Sheriff kriegen kann, der die Feinheiten des Waffengesetzes nicht im Kopf hat.
Nun, jeder kann sich ja selbst das WaffG reinziehen, wenn er möchte... Daß Bögen keine "Schußwaffen" im Sinne des Gesetzgebers sind, liegt glaube ich auf der Hand - deshalb wohl auch die Einordnung durch die Behörde als "Hieb- und Stichwaffe"...
Bögen sind sehr wohl Waffen, eben Hieb und Stichwaffen, Armbrüste sind klar Schußwaffen.
Trotzdem dürfen diese Waffen frei verkauft werden, Armbrüste unterliegen aber der Altersbeschränkung ab 18.
Das führen beider Waffengattungen in der Öffentlichkeit im schußfähigen Zustand ist allerdings eindeutig verboten. Was Schußbereit ist darüber lässt sich Streiten. Im Zweifelsfall gilt die Divise, ohne Sehne ist man auf der Sicheren Seite.
Das Schießen auf nicht befriedeten, also eingezäunten, Geländen ist verboten. Das Schießen ist auch verboten wenn der Pfeil theoretisch das befriedete Grundstück verlassen kann. Das Grundstück muss sich in Privatbesitz befinden und du musst entweder Eigentümer sein oder brauchst eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers.
Ansonnsten ist Bogen und Armbrustschießen nur auf speziell dafür vorgesehenen Plätzen (Schießplätzen eben) oder in geschlossenen Räumen (wohl eher Hallen) gestattet.
Zwar kommt man in der Praxis meist mit einem blauen Auge oder einer geringen Geldstrafe davon, allerdings ist das keine Garantie und wenn was passiert haftest du voll.
Liebe Grüße
Sir Cey Fayr - Der bekloppte mit der Armbrust ;)
http://www.citysports.de/stadt/suche/sportart.php4?Sport=Bogenschiessen&SNr=6810&stadtb=Dresden
Wenn ich mal mit Dresden und Bogenschießen google, dann finde ich den Dresdner Bogenschützenverein und "Hakami Bogen" - scheint eine Schule zu sein, was auch immer dahintersteckt.
Hat jemand von euch mit denen schon mal Erfahrungen gemacht?
Also, da ich selber Bogenschütze bin, folgendes mal kurz zu den Waffengesetzen.
Bögen gelten als Sportgeräte unabhängig davon ob sie nun zur Jagd oder zum Turnierschießen benutzt werden.
Das kann ich euch so recht sicher sagen, da mein Vater, auch Bogenschütze, mit seinem Bogen und einem etwa 15 cm langem Messer in den Flughafen reingestapft ist und entspannt nach England geflogen (ich glaube EM)... Das Messer gehört im übrigen zur Sportausstattung.
Ansonsten hat sir cey fayr alles wichtige gesagt.
Schußbereit gilt die Waffe im übrigen, wenn ein Pfeil eingelegt wurde (die Hand muss nicht an der Sehne sein... Sobald ein Pfeil eingelegt ist => Schußbereit). Denn wenn ich mir meinen Compound-Bogen anschau (http://www.general-store.de/bilder/gr-h-4005100a.jpg), dann ist es nicht ohne weiteres Möglich die Sehne abzunehmen. (bei den anderen beiden Bogenklassen ist das schon wieder eine andere Sache)
Kleiner Tip: Nimm dir dein Holzknüppel mit Sehne, deine Polsterpfeile und geh halt einfach zum örtlichen Bogenschützenverein (hat Dresden einen? suche noch ;)) und frag ob du bissel auf die Scheiben ballern kannst. Sollte kein Problem darstellen :-)
mfg
Alex
Das die eigentliche Regelung eingelegter Pfeil bedeutet hab ich auch schon gehört, allerdings stell ich es mir komisch vor einen Bogenschützen mit Köcher an der Seite und Bogen in der Hand auf der Prager Straße zu sehen. Ich denke damit würde man trotzdem wenigstens eine Verwarnung bekommen. Aber zum normalen Transport zum Schießplatz packt man die Sachen ja meist eh besser zusammen.
Im übrigen stimmt es das Bögen keine Waffen, sondern reines Sportgerät sind und als solches auch nicht im Waffengesetz erfasst sind. Armbrüste sind und bleiben aber Schußwaffen! Der Unterschied ist mir zwar neu, aber ich hab mit Bögen auch nicht viel zu tun :-D
Also...nachdem ich mich nochmal etwas schlau gemacht habe, wage ich mal folgendes Statement in den Raum zu werfen, auch wenn ich teilweise andere und mich selbst wiederhole...
Nochmal: Ein Bogen ist (vor dem Gesetz) KEINE Waffe, weder eine Schuss- noch eine Hieb- und Stichwaffe. Dazu noch einmal das Waffengesetz:
ZitatAnlage 1 (zu § 1 Abs. 4), Abschnitt 1, Unterabschnitt 2:
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)[...]
Ich denke wir sind uns doch einig, dass ein Bogen dazu nicht konzipiert ist. :wink:
Was diese Behörde in Leipzig dazu gebracht hat Bögen derartig zu klassifizieren, kann ich leider nicht nachvollziehen. Es wäre aber sehr interessant die offizielle Begründung dieser Entscheidung zu lesen.
Armbrüste sind rechtlich genau genommen auch keine Schusswaffen, sie zählen "nur" zu den mit Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen.
ZitatDas Schießen auf nicht befriedeten, also eingezäunten, Geländen ist verboten. Das Schießen ist auch verboten wenn der Pfeil theoretisch das befriedete Grundstück verlassen kann.
Dann wundert es mich warum der Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden das Bogenschiessen auf einem Platz duldet, der zwar eingezäunt ist, auf dem Pfeile jedoch nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. trotz Pfeilnetz, das Grundstück verlassen kann. Man braucht einfach nur weit genug drüber zu halten...
(Wobei vielleicht erst einmal geklärt werden müßte, unter welchen Vorraussetzungen eine derart rigide Vorschrift gelten soll. Ich glaube, die könnte eher speziell für Armbrustschiessen aufgestellt worden sein.)
Wenn dem so wäre, müßte jedes Trainingsgelände entweder ringsum mit 10m + hohen Pfeilfangnetzen oder einer 300m+ Sciherheitszone ausgestattet sein. Dann wäre aber der Großteil aller Bogenplätze in D illegal.
Zitat
DBSV Wettkampfordnung (http://home.arcor.de/fritz.hahn/wko.pdf)
B2.(1).14 Abperrungen
Sie sind in geeigneter Form um das Wettkampfgelände anzubringen um Zuschauer zurückzuhalten. Die Absperrungen sollen 20 m von den Enden der Scheibenlinie auf 90 m entfernt und die Enfernung kann sich geradlinig bis auf 10m von den Enden der Schießlinie verjüngen.
Siehe auch Schiessstand Richtlinien des DSV (http://www.bauerfeind.name/div/richtlinien-bogenplatz-stand_1995.pdf)
Keiner der beiden Verbände stellt derartig drastische Anforderungen an seine Sportanlagen (und ich gehe davon aus, das die sich der rechtlichen Situation bewußt sind.)
Einzäunungen halte ich bei kleinen und uübersichtlichen Plätzen für angemessen, aber ob es z.b. für offene Wiesen mit 200m freier Sicht nach allen Seiten wirklich notwendig ist...
Prinzipiell sollte man in jedem öffentlich zugänglichen Wald (d.h. kein Bannwald, kein Naturschutzgebiet und derg.) z.b. roven dürfen, solange man die öffentliche sicherheit nicht gefährdet, wie gesagt, hier sind Rücksichtsnahme und praktische Vernunft gefragt. Quer über einen stark frequentierten Waldweg, in eine Richtung zu ballern, in der sich andere Waldbesucher befinden bzw. befinden könnten, ist z.b. keines von beiden. Kann mich hier nur selbst wiederholen,vorher Nachfragen und Erlaubnis einholen.
Eine schriftliche Erlaubnis ist ImO sogar sehr sinnvoll, die kann man nämlich vorzeigen, wenn man Jagdpächtern, Förstern usw. angegangen wird.
ZitatDas führen beider Waffengattungen in der Öffentlichkeit im schußfähigen Zustand ist allerdings eindeutig verboten. Was Schußbereit ist darüber lässt sich Streiten. Im Zweifelsfall gilt die Divise, ohne Sehne ist man auf der Sicheren Seite.
Das das öffentliche Führen eines Bogens, selbst im sog. schussfähigen Zustand ist ganz besstimmt nicht verboten, da es sich hier eben nicht um eine Waffe handelt. Demzufolge wird man DAFÜR auch nie belangt werden. Mit gespanntem Bogen auf der Prager Strasse rumzulaufen, halte ich trotzdem für keine gute Idee, da
a) dann die Leute so komisch gucken bzw. sich bedroht fühlen könnten,
b) wie gesagt, nicht jeder Vertreter der Staatsmacht, das WG im Kopf hat
c) was am wicchtigsten ist, letzterer zu der Auffassung gelangen könnte, das du in deinem Aufzug die öffentliche Sicherheit gefährdest - und einschreitet.
Dies kann man aber z.b. ebenso tun, in dem man wahllos Plastersteine auf Passanten wirft, mit einer Bowlingkugel, einer Latte vom Bauzaun usw. auf Menschen einschlägt etc. Obwohl weder Pflastersteine, Bowlingkugeln und Zaunlatten weder Waffen sind, noch das offene Führen solcher Gegenstände verboten ist.
Zitat von: Lord_Helmchen in Oktober 14, 2006, 14:47:16 NACHMITTAGS
Armbrüste sind rechtlich genau genommen auch keine Schusswaffen, sie zählen "nur" zu den mit Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen.
Was rechtlich auf das gleiche hinausläuft,nur mit dem Unterschied das du für Schußwaffen immer einen Waffenschein brauchst. Für die anderen Sachen nicht.
ZitatZitatDas Schießen auf nicht befriedeten, also eingezäunten, Geländen ist verboten. Das Schießen ist auch verboten wenn der Pfeil theoretisch das befriedete Grundstück verlassen kann.
Dann wundert es mich warum der Sportstätten- und Bäderbetrieb Dresden das Bogenschiessen auf einem Platz duldet, der zwar eingezäunt ist, auf dem Pfeile jedoch nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. trotz Pfeilnetz, das Grundstück verlassen kann. Man braucht einfach nur weit genug drüber zu halten...
Nun ja der Pfeil darf im normalen Schießbetrieb nicht in der Lage sein das Grundstück zu verlassen. Das war von mir etwas offen formuliert geh einfach davon aus, das mit "theoretisch" eher "versehentlich im normalen Betreib" gemeint ist.
Somit sollte auch ein 3 m hohes Sicherheitsnetzt ausreichend Sicherheit bieten, schließlich versuchen die Schützen im allgemeinen eine 60 cm Scheibe zu treffen,und das meist in die Mitte. Das man nicht im 45° Winkel schießt sollte eigentlich jedem klar sein (wer sowas abzieht fliegt von der Bahn und bekommt sicher auch Haus/Platzverbot)
Zitat
Wenn dem so wäre, müßte jedes Trainingsgelände entweder ringsum mit 10m + hohen Pfeilfangnetzen oder einer 300m+ Sciherheitszone ausgestattet sein. Dann wäre aber der Großteil aller Bogenplätze in D illegal.
B2.(1).14 Abperrungen
Sie sind in geeigneter Form um das Wettkampfgelände anzubringen um Zuschauer zurückzuhalten. Die Absperrungen sollen 20 m von den Enden der Scheibenlinie auf 90 m entfernt und die Enfernung kann sich geradlinig bis auf 10m von den Enden der Schießlinie verjüngen.
Sollte geklärt sein, außerdem sollten auch 90 m hinter den Scheiben genug Sicherheit bieten,da der Pfeil ja nicht ewig geradeaus fliegt und man eben nicht im 45° Winkel schießt ;)
Außerdem reicht für eine Einfriedung auch eine Hecke, ein Gartenzaun, oder auch ein Absperrband.
Zitat
Prinzipiell sollte man in jedem öffentlich zugänglichen Wald (d.h. kein Bannwald, kein Naturschutzgebiet und derg.) z.b. roven dürfen, solange man die öffentliche sicherheit nicht gefährdet, wie gesagt, hier sind Rücksichtsnahme und praktische Vernunft gefragt. Quer über einen stark frequentierten Waldweg, in eine Richtung zu ballern, in der sich andere Waldbesucher befinden bzw. befinden könnten, ist z.b. keines von beiden. Kann mich hier nur selbst wiederholen,vorher Nachfragen und Erlaubnis einholen.
Eine schriftliche Erlaubnis ist ImO sogar sehr sinnvoll, die kann man nämlich vorzeigen, wenn man Jagdpächtern, Förstern usw. angegangen wird.
In dem Moment wo du in einem öffentlichen Wald schießt machst du dich eines Vergehens, also einer Minderschweren Straftat, schuldig. Auch wenn du eine Stelle gefunden hast an der mit etwas gesundem Menschenverstand nichts passieren kann, und dessen sollte man sich immer bewußt sein.
Eine Erlaubnis zum schießen in einem öffentlichen Wald wirst du nie bekommen, da sie nicht im Einklang mit geltendem Recht steht.
In einem Privatwald kannst du sie zwar bekommen, aber solange der Wald nicht befriedet ist bleibt es illegal, außerdem gibt es in Wäldern noch Forstbestimmungen etc. mit denen ich mich nicht auskenne, die aber ebenfalls das Bogenschießen verbieten, dabei geht es dann aber um Aspekte der Wilderei etc. und den Verdacht erweckt man ja nicht unbedingt.
Falls du über einen Privatwald mit entsprechenden Gegebenheiten verfügen kannst, nimm einfach eine Rolle Absperrband mit, dann sollte es kein Problem sein deinen Schießplatz abzusichern.
ZitatZitatDas führen beider Waffengattungen in der Öffentlichkeit im schußfähigen Zustand ist allerdings eindeutig verboten. Was Schußbereit ist darüber lässt sich Streiten. Im Zweifelsfall gilt die Divise, ohne Sehne ist man auf der Sicheren Seite.
Das das öffentliche Führen eines Bogens, selbst im sog. schussfähigen Zustand ist ganz besstimmt nicht verboten, da es sich hier eben nicht um eine Waffe handelt. Demzufolge wird man DAFÜR auch nie belangt werden. Mit gespanntem Bogen auf der Prager Strasse rumzulaufen, halte ich trotzdem für keine gute Idee, da
a) dann die Leute so komisch gucken bzw. sich bedroht fühlen könnten,
b) wie gesagt, nicht jeder Vertreter der Staatsmacht, das WG im Kopf hat
c) was am wicchtigsten ist, letzterer zu der Auffassung gelangen könnte, das du in deinem Aufzug die öffentliche Sicherheit gefährdest - und einschreitet.
Ich will mich um den Punkt nicht streiten, allerdings kann ich mir noch nicht ganz vorstellen das es legal ist einen Bogen im Schußfähigen Zustand in der Öffentlichkeit zu Führen. Lassen wir es einfach dabei das man es nicht unbedingt auf belebten Plätzen ztun sollte. Und das es jede Menge Hausordnungen gibt die das Verbieten sollte auch jedem bewusst sein, so ist es zum Beisbiel bei Fußballspielen, Straßenfesten, Flughäfen, Gaststätten etc. in der Regel nicht gestattet, aber das sollte ja jedem klar sein.
ZitatIch will mich um den Punkt nicht streiten,
Also erst mal: Wir streiten doch nicht, wir diskutieren! :wink:
ZitatSomit sollte auch ein 3 m hohes Sicherheitsnetzt ausreichend Sicherheit bieten, schließlich versuchen die Schützen im allgemeinen eine 60 cm Scheibe zu treffen,und das meist in die Mitte. Das man nicht im 45° Winkel schießt sollte eigentlich jedem klar sein (wer sowas abzieht fliegt von der Bahn und bekommt sicher auch Haus/Platzverbot)
Also auch wenn es pentantisch klingen mag: Die Scheiben sind in der Regel 120cm groß, was varriiert ist der Durchmesser der Scheibenauflagen. Man muß auch nicht notwendigerweise 45° in die Luft schiessen. (Dann könnte man mit Compound/FITA-Recurve lässig 200-300m weit schiessen.) Z.b. reicht es aus eine Visiereinstellung für eine kürzere Entfernung zu haben und zu vergessen entsprechend nachzujustieren. Hinter den Scheiben befindet sich bereits ein ca. 3m hoher Erdwall. Bevor (noch höhere) Pfeilnetze angebracht wurden ist da öfters mal drübergeschossen worded, ganz unabsichtlich. Besonders von Kindern und Anfängern. So wie ich es sehe, sind wir uns aber im dem Punkt einig das man es in Sachen Siherheit aus praktischen Gründen kaum so kompromisslos handhaben kann.
ZitatSollte geklärt sein, außerdem sollten auch 90 m hinter den Scheiben genug Sicherheit bieten,da der Pfeil ja nicht ewig geradeaus fliegt und man eben nicht im 45° Winkel schießt
Ich glaube da hast du etwas missverstanden. "20 m von den Enden der Scheibenlinie auf 90 m" bedeutet, das sich die Absperrungen 20 m NEBEN den Scheiben für die 90m Distanz befinden sollen. D.h. es gibt auf Wettkämpfen eine sog. Schützenlinie und mehrere Scheibenlinien in unterschiedlichen Abständen von der Schützenlinie (also 20,30,40,50,60,70 und 90m je nach Klasse). Auf diesen Linien stehen dann die Scheiben. An den beiden Enden der am weitesten von der Schützenlinie entfernten Scheibenlinie (90 m) wird dann im Abstand von 20 jeweils links u. rechts eine Absperrung angebracht, deren Abstand sich an der Schützenlinie eben bis auf 10m verringern darf. Konkrete Vorgaben wie es hinter den Scheiben auszusehen hat werden nicht mal gemacht. Wenn nötig werden dann eben Pfeilnetze aufgestellt. (Schonmal ein Fussballfeld von 180m Länge gesehen? :wink: )
Zitatallerdings kann ich mir noch nicht ganz vorstellen das es legal ist einen Bogen im Schußfähigen Zustand in der Öffentlichkeit zu Führen.
Dazu habe ich jetzt erst ne Anektote gelesen, wo einer mit gespanntem Bogen in der Fußgängerone unterwegs war und dann von einer Streife angehalten wurde. Die wollten dann mal seinen Ausweis sehen, haben ein kurzes Gespräch geführt was das soll und das wars dann. Ich denke schon, ja es ist zumindest nicht illegal, ob es wirklich weise ist, ist eine andere Frage.
ZitatLassen wir es einfach dabei das man es nicht unbedingt auf belebten Plätzen ztun sollte.
Würde ich so unterschreiben, da einfach zu aufsehenserregend.
Zitat
In dem Moment wo du in einem öffentlichen Wald schießt machst du dich eines Vergehens, also einer Minderschweren Straftat, schuldig. Auch wenn du eine Stelle gefunden hast an der mit etwas gesundem Menschenverstand nichts passieren kann, und dessen sollte man sich immer bewußt sein.
Eine Erlaubnis zum schießen in einem öffentlichen Wald wirst du nie bekommen, da sie nicht im Einklang mit geltendem Recht steht.[...] außerdem gibt es in Wäldern noch Forstbestimmungen etc. mit denen ich mich nicht auskenne, die aber ebenfalls das Bogenschießen verbieten, dabei geht es dann aber um Aspekte der Wilderei etc. und den Verdacht erweckt man ja nicht unbedingt.
Könntest du die Gesetzes/Verordnungspassagen zitieren, aus denen das hervorgeht? Fände ich sehr interressant. Ich kann abschließend nur mal ein paar Sachen aus einem anderen Forum zitieren. Besonders das letztere sollte man sich ImO mal antun. Diese beweisen zwar nicht unbedingt das Gegenteil, dennoch wage ich daran zu zweifeln das da oben wirklich pauschale, uneingeschränkte Gültigkeit besitzt. Wirklich auf der sicheren Seite ist wohl nie, da Recht nun mal ausgelegt wird bzw. im Detail unterschiedlich ausgelegt werden kann und ich denke es hängt viel davon ab wie man sich verhält.
ZitatUnser Verein richtet nun schon seit sechs Jahren ein oder mehrere Turniere aus.
Bei unserem Gelände handelt es sich um einen Gemeindeforst, die Genehmigung diese Turniere auszurichten wurde uns ohne Wenn und Aber von unserer Gemeindeverwaltung erteilt.
Also fingen wir an Turniere auszurichten.
Bis es Ärger mit dem Jagdpächter gab, er fühlte sich übergangen (irgendwo auch verständlich), denn wir hatten mit ihm keine Absprache gehalten.
Wir gingen dann dazu über ihn frühzeitig, schriftlich auf unsere Vorhaben hinzuweisen und luden ihn ein als Gast diesen Veranstaltungen beizuwohnen.
Anfänglich nahm er die Einladung nicht so richtig an, aber ließ uns ohne Probleme gewähren.
Im letzten Jahr traf ich ihn dann während des Turniers bei meiner Kontrollfahrt durch den Parcours und wir kamen ins Gespräch, ich lud ihn dann ein doch mal fünf Minuten auf den Sportplatz zu kommen um sich ein Bild von der Veranstaltung zu machen.
Aus den paar Minuten wurden einige Stunden, selbst eine Einweisung in das Langbogenschießen auf eine 3D-Bache wurde mit viel Freude durchgeführt.
Kurzum, seit diesem Tag stimmt die Chemie zwischen Schützen und Jägern bei uns in Neuental. OK, nicht jeder Jagdpächter ist so zu begeistern, aber mit eine bisschen Fingerspitzengefühl und ein paar freundlichen Worten kann man einiges erreichen.
ZitatBogenschütze im Waldrevier
In der Runde der Begehungsscheininhaber in einem brandenburgischen Landesforstrevier wurde auf eine namentlich bekannte Person hingewiesen, die sich, ausgerüstet mit Sportbogen und Fernglas, im Revier aufhalten soll.
Schneller als gedacht, traf ich bei einem Ansitz mit dem Bogenschützen zusammen.
Ich beobachtete einen mit Tarnsachen bekleideten Mann, der dem Wild auf dem Wechsel folgte. Er hielt einen leicht vorgespannten Bogen im Anschlag und sicherte nach allen Seiten. Aufmerksam studierte er die Fährtenbilder und pirschte mit angeschlagenen Pfeil und Bogen.
Meine Rechte und Befugnisse als Begehungsscheininhaber kennend, sprach ich ihn an.
Seinen Angaben zu Folge betreibt er mit Zustimmung des zuständigen Ordnungsamtes die fiktive Bogenjagd.
Dazu nutzt er die Reviere der beiden angrenzenden Förstereien. Bereitwillig zeigte er seine Pfeile, die mit vier krallenartigen Vorrichtungen versehen waren, mit denen man seiner Meinung nach kein Wild verletzen kann. Er findet keine Befriedigung mehr am Schießen auf Scheiben und sucht so die persönliche Herausforderung. Er betonte mehrfach, dass er nicht auf Wild schießt, sondern den Pfeil auf Baumstubben setzt und eine Erlegung simuliert.
Ich stellte bei ihm eine hervorragende Revierkenntnis fest.
Wie ist die Rechtslage im konkreten Fall? Im Bundesjagdgesetz heißt es: Jagdausübung ist Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und Erlegen von Wild". (R.Voigt)
Jagdrechtliche Bewertung:
Der Bogenschütze, der über die Wildwechsel und in den Einständen des Wildes pirscht, um Schalenwild auf möglichst geringe Entfernung fiktiv mit dem Bogen zu "bejagen", übt nicht die Jagd im Sinne des § l Abs. 4 BJG aus.
Zwar erstreckt sich die Jagdausübung auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild; dem Bogenschützen fehlt aber die Intention auch tatsächlich Beute zu machen. Während das Erlegen und Fangen des Wildes bereits begrifflich ausscheiden, bedeutet Nachstellen das Ansitzen, Anpirschen, Verfolgen, Auflauern sowie das Aufsuchen als einen untergeordneten Akt des Nachstellens.
Alle Handlungen müssen aber, unabhängig vom Erfolg, mit dem Vorsatz des Fangens oder Erlegens von Tieren durchgeführt werden.
Hieran fehlt es dem fiktiven Bogenschützen, da er das Wild nur angehen will, um seine Geschicklichkeit unter Beweis zu stellen und durch das Abschießen eines Pfeils auf einen Baumstubben den"Jagderfolg" lediglich symbolisiert.
Der Bogenschütze benötigt deshalb für seine Aktivitäten auch keinen Jagdschein. Auch macht er sich nicht zwingend der Jagdwilderei schuldig, da er das geschützte Jagdrecht oder Jagdausübungsrecht durch seine Handlungen nicht verletzt. Schließlich entsteht auch kein Schaden.
Seine Freizeitaktivitäten könnten aber im Einzelfall eine Störung der Jagd im Sinne ordnungswidrigen Handelns darstellen und mit einem Bußgeld belegt werden. Gerichtlich ist entschieden worden, dass der Aufenthalt in einem Jagdbezirk nur dann als Verletzung des Jagdausübungsrechtes gilt, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben des Jagdausübungsberechtigten ernsthaft gefährdet werden.
Anders ist eine kurzzeitige Beunruhigung des Wildes, ohne dass es den Einstand verlässt, beurteilt worden. Diese Verhalten kann nicht in jedem Fall geahndet werden.
Das gezielte Aufsuchen und die damit zwangsläufig verbundene Beunruhigung des Wildes kann aber durchaus eine Tathandlung darstellen, die das Verbot, die Ausübung der Jagd zu stören oder zu behindern, erfüllt (§ 26, Abs. 4 Brandenburger Landesjagdgesetz). Letztlich schießt der Bogenschütze seinen Pfeil in Richtung des angepirschten Stückes und vertreibt es damit.
Der zur Jagdausübung berechtigte Jäger kann in diesem Fall in der Möglichkeit der Bejagung beeinträchtigt sein.
Im Falle von Wiederholungen sollte die untere Jagdbehörde zur Prüfung eingeschaltet werden.
RA ST. HERTEL
Soweit der von Katur dankenswerterweise eingestellte Artikel.
Die Diskussion im Forum ergibt folgenden Konsens:
In positiver Hinsicht:
- Die Einschätzung, noch dazu in einer angesehenen Fachzeitschrift, kann als überraschend "bogenfreundlich"und ermutigend betrachtet werden.
- Man ist in der Jägerschaft offenbar durchaus bereit ist, objektiv mit uns "Stöckchenwerfern" auseinanderzusetzen.
- Wesentlich ist: Die Definition von Jagd im Sinn von § 1 Abs. 4 BJG passt nicht auf das, was wir im Wald machen. Insbesondere fehlt es uns am sog. subjektiven Vorsatz!
D.h.: unser Handeln ist, unabhängig vom Erfolg, nicht mit dem Vorsatz des Fangens oder Erlegens von Tieren ausgeführt !! Deshalb fallen wir nicht unter § 1 BJG !!
- Ein generelles Verbot des Rovens oder Bogenschießens an sich im Wald gibt es nicht.
mhh, der letzte Artikel würde ja bedeuten das es völlig legal ist im Wald zu schießen. Meine Infos stammen hauptsächlich von der Rechtsbelehrung auf der Schießbahn, allerdings räum ich ein das diese das geltende Recht auch etwas stark für ihre Seite ausgelegt haben könnten. Trotzdem wird ja auch im Artikel angedeutet das es zumindest Ordnungswidrig sein kann, und hier hängt es dann wieder sehr von den Förstern in der Gegend ab. Bei der Genehmigung zum Bogenschießen im Wald handelt es sich um eine für eine konkrete Veranstaltung eines Vereins, das ist noch etwas anderes als eine Genehmigung für eine Person die mal Bogenschießen üben will, trotzdem könnte es dann doch möglich sein...
Wie viele Bogen und Armbrustschützen bekommen wir denn zusammen in Dresden? Ev. könnte man ja mal eine Stelle Suchen und unverbindlich anfragen ;)
Das mit dem 90 Absperrung hab ich wirklich falsch verstanden, dabei stand es ja richtig da :|
Tja, ich könnte mir vorstellen daß für Armbrust- und Feuerwaffenschützen entsprechend strengere Sicherheitsvorschriften gelten als für die Bogner.
Als Ordnungswidrigkeitkann es , wie es da heißt, werden wenn die "Aufgaben des Jagdausübungsberechtigten ernsthaft gefährdet" werden , d.h. wenn man das Wild aufscheucht (oder mitten in eine Jagd reingerät :wink:) . Ich würde einfach mal beim Forstamt anfragen und denen erklären worum es geht, wo und wann was stattfinden soll und was ihr konkret vorhabt. Wenn die im Vorfeld wissen mit wem sie tun haben, wäre das bestimmt hilfreich um das Risiko unangenehmer Begegnungen zu reduzieren. Die sind meiner Erfahrung nach durchaus entgegenkommend, zumindest wenn man nach Bogenholz fragt. :wink: Vielleicht könnten die euch sogar eine Gegend und eine Zeit zuweisen die ihnen recht wäre.
Ich glaube wir können jetzt einen juristischen Komentar zum Bogenschießen und Waffengesetz verfassen. Aber kommen wir noch mal zum Grund der Anfrage zurück, dem eigentlichen Bogenschießen üben und zwar mit richtigen Pfeilen und nicht mit Larppfeilen, die irgendwe fliegen...
Ich habe den Bogenschützenverein auch gefunden im Netz allerdings ist die Seite nicht wirklich hilfreich. Weiß jemand wo die üben, bzw. hatte jemand schonmal Kontakt zu dem Verein.
Oder weiß jemand noch eine andere Möglichkeit außerhalb eines Vereins zu üben ???
Tschau Wolfgang
mhh naja, man könnte ja mal bei der Dresdner Bogengilde anfragen, allerdings ist die Website nicht sehr vertrauenserweckend...
http://vereine.freepage.de/dresdnerbogengilde/index.html
Dann gibt es natürlich noch die Altehrwürdige "Privilegierte Scheiben-Schützen-Gesellschaft zu Dresden e.V." (seit 1454, mit kleinen Unterbrechungen)
http://www.pssgzudresden.de/
Allerdings waren mir deren Preise etwas zu priviligiert :|, aber vieleicht hat sich da ja was geändert, ist jetzt immerhin 3 Jahre her das ich Kontakt zu denen hatte. Und auch wenn sich der Verein wohl mehr um KK, Luftdruck etc. sorgt, so besteht dort auch die Möglichkeit zum Bogen und Armbrustschießen. Vor 3 Jahren bestand zudem jeden Sonntag Vormittag die Möglichkeit zu einer unendgeldlichen Schnupperstunde im Bogen und Armbrustschießen, da würde ich allerdings noch mal nachfragen ;)
Wer sich den "800 Jahre Dresden" Festumzug angesehen hat, der könnte einen Teil des Vereins in der Darstelung der Dresdner Vogelwiese gesehen haben.
LG
Sir Cey Fayr
Hallo,
Also die Seite von der Bogengilde ist das letzte mal 1998 aktualisiert und die email-Adresse an der TU ist tot. Ich denke die Bogengilde ist schon vor einigen Jahren gestorben.
Dann gibt es noch den Dresdner Bogensportverein. Details unter
http://www.sachsenbogen.de/sbv/index.php?page=2784df9d64f92d1e37835b3b2190cf26#a90bebd2f0dc248887ba9d779a95c78f3
Die Vereins eigene Seite unter
http://www.dresdner-bogensport.de/index.php?verein
ist sehr unvollständig.
Mehr habe ich leider nicht gefunden.
Zitat von: wondalfo in Oktober 20, 2006, 22:09:12 NACHMITTAGS
Hallo,
Also die Seite von der Bogengilde ist das letzte mal 1998 aktualisiert und die email-Adresse an der TU ist tot. Ich denke die Bogengilde ist schon vor einigen Jahren gestorben.
Dann gibt es noch den Dresdner Bogensportverein. Details unter
http://www.sachsenbogen.de/sbv/index.php?page=2784df9d64f92d1e37835b3b2190cf26#a90bebd2f0dc248887ba9d779a95c78f3
Die Vereins eigene Seite unter
http://www.dresdner-bogensport.de/index.php?verein
ist sehr unvollständig.
Mehr habe ich leider nicht gefunden.
Wusste gar nicht das die Seite aktualisiert worden ist, sieht irgendwie...gut aus!
Die Trainingzeiten und Orte die unter dem ersten Link angegeben werden sind afaik korrekt.
Dann habe ich eine schlechte Nachricht für dich: Als Nicht-Mitglied würde man dich 1-2x auf Probe trainieren lassen (gegen 2 EUR pro Training - damit wird die Versicherung für Vereinsfremde finanziert). Wenn du regelmäßig trainieren willst, müsstest du in den Verein eintreten. Das macht dann sage und schreibe 120,- pro Jahr Mitgliedsbeitrag und 10 Arbeitsstunden (alternativ 5,- pro nichtgeleisteter Stunde). Du müsstest außerdem 20 EUR Aufnahmegebühr löhnen (dafür kann man im Frühling an einem Anfänfgerkiurs teilnehmen). Außerdem wäre es sehr hilfreich falls du kein Anfänger mehr bzw. wenigsten ein Erwachsener bist. Minderjährige Anfänger wirden in der Hallensaison gar nicht aufgenommen, da die nun mal zuviele Pfeile gegen die Mauer setzen.
Allerdings wirst du wohl keinen Vereins finden, der dich mal eben so nebenei auf seinem Platz mitschiessen läßt. Du trägst ja schließlich auch deinen Teil zum Materialverschleiß bei.
Hallo,
ich entnehme mal Deinen Ausführungen, dass Du Mitglied im Verein bist. Wenn ja kannst Du mal genauere Angaben machen, wie im Verein geschossen wird ? Nur mit Visier oder auch Instinktschießen, wie im Larp üblich. Wie ist das darf man die ganze Trainigszeit nutzen oder wird man nochmal in Gruppen eingeteilt ?
Danke Wolfgang
Wobei ich 120 pro Jahr noch ok finde, zumindest wenn man es monatlich zahlen kann ;), die Preise des "Privilegierte Scheiben-Schützen-Gesellschaft zu Dresden e.V." hörten sich da ganz anders an, 45â,¬ pro Monat, wenn ich mich recht errinner, aber ich will hier nix falsches sagen...
Stellt sich mir im Moment die Frage ob ihr auch Armbruster nehmt, das ist sicher der Grund warum ich den Verein aus meiner Errinnerung verdrängt hab...
LG
Sir Cey Fayr
Zitat von: wondalfo in Oktober 21, 2006, 19:16:57 NACHMITTAGS
Hallo,
ich entnehme mal Deinen Ausführungen, dass Du Mitglied im Verein bist. Wenn ja kannst Du mal genauere Angaben machen, wie im Verein geschossen wird ? Nur mit Visier oder auch Instinktschießen, wie im Larp üblich. Wie ist das darf man die ganze Trainigszeit nutzen oder wird man nochmal in Gruppen eingeteilt ?
Danke Wolfgang
Die verschiedenen möglichen Disziplinen kannst du bereits dem ersten Link entnehmen. D.h. die Symbole unter dem Vereinslogo. :wink: Und ja, man kann so ziemlich alles schiessen was geht. D.h .u.a. Fita, Compound, Blankbogen und eben traditionell in weitesten Sinne. Es gibt bei uns sogar eine ziemlich große tratitionelle Fraktion. Man wird insofern in Gruppen eingeteilt, als das mitunter die Leute in 2 Gruppen hintereinander schiessen, wenn soviele Leute da sind daß nicht genug Platz für alle auf einmal an der Schützenlinie ist. Ansonsten kannst du selbstverständlich die gesamte Trainingzeit nutzen. Ach ja, und saubere Turnschuhe für die Halle wären sehr nützlich. :wink: Was genau schiesst du eigentlich?
ZitatStellt sich mir im Moment die Frage ob ihr auch Armbruster nehmt, das ist sicher der Grund warum ich den Verein aus meiner Errinnerung verdrängt hab...
Man kann nur jährlich zahlen, wobei es für Arbeitslose, Schüler, Studenten usw. evtl. noch quartalsmäßig möglich ist, seit geraumer Zeit aber nur noch per anno.
Ob auch Armnrustschützen genommen werden, würde mangels Kenntnis nicht definitiv aussschliessen, möchte dir aber trotzdem nicht viel Hoffnungen machen. Das ist nunmal ein Bogenschützenverein und keine Schützengesellschaft. Zudem glaube ich nicht, dass die Scheiben auf Armbrüste ausgelegt sind. Ich kann mich dunkel an eine Anektode erinnern, in der es um einen Armbrustbolzen ging den sie nicht mehr aus der Scheibe rausgekriegt haben. Bzw. könnte es leicht passieren das du deine Bolzen dann nach ein paar Schuss keine Fletche mehr haben... :-D
Aber ich könnte ja mal fragen...oder du könntest einfach mal anrufen oder mailen wenn du's eilig hast, Nummer bzw. Email ist in Adalwolf Links angegeben.
Hallo
Zitat von: Lord_Helmchen in Oktober 22, 2006, 15:59:42 NACHMITTAGS
Was genau schiesst du eigentlich?
Bis jetzt noch gar nichts so richtig, habe mich auf einen LARP eine Woche lang mit einem geliehen Langbogen ausprobiert und hatte jetzt eigentlich vor mir einen LARP-tauglichen Recurve zuzulegen. Bin also blutiger Anfänger...
Tschau Wolfgang
Zitat von: wondalfo in Oktober 22, 2006, 16:17:56 NACHMITTAGS
Hallo
Zitat von: Lord_Helmchen in Oktober 22, 2006, 15:59:42 NACHMITTAGS
Was genau schiesst du eigentlich?
Bis jetzt noch gar nichts so richtig, habe mich auf einen LARP eine Woche lang mit einem geliehen Langbogen ausprobiert und hatte jetzt eigentlich vor mir einen LARP-tauglichen Recurve zuzulegen. Bin also blutiger Anfänger...
Tschau Wolfgang
Aber du kennst wenigstend die grundlegenden Bewegungsabläufe bzw. hat dir das schon jemand beigebracht? In dem Fall wäre es wohl kein Problem, du kannst dir dann auch einen Bogen vom Verein ausleihen, Dazu müßtest du aber mal selber Kontakt aufnehmen, angeben was du genau machen und wann genau du anfangen willst, und dass du keinen eigenen Bogen hast etc. Das alles jetzt unter der Annahme du würdest dich ernsthaft dafür interessieren dort anzufangen.