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Bogenschießen üben ??

Begonnen von wondalfo, September 10, 2006, 21:12:00 NACHMITTAGS

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wondalfo

Hallo liebe LARP Freunde,

weiß jemand eine Möglichkeit in oder um Dresden, wo man Bogenschießen üben kann, ohne gleich in einen Verein eintreten zu müssen.

Vielenb Dank Wolfgang

Aardjon

Also Bogenschießen mit Larppfeilen kannst du bestimmt an der Elbe üben, so weit fliegen die Dinger ja nicht :-/
Ansonsten würd' ich mir irgendeinen Garten bzw. Privatgelände suchen, wo "normale" Leute eigentlich keinen Zutritt haben. Da sollte das kein Problem sein.
"Spam, Spam, Spam, lovely Spam
Wonderful Spam, Lovely Spam.
Spam, Spam, Spam, magnificent Spam,
Superlative Spam.
Spam, Spam, Spam, wonderous Spam,
Surgical Spam, splendiferous Spam.
Spam, Spam, Spam, Spaaam!"

Ignis Cantores

Olaf Gunnarsson

In der Tat kann und darf man mit den sogenannten "LARP-Pfeilen" eigentlich überall hantieren, man sollte dann nur, wie Aardjon angedeutet hat, zusehen, dass man möglichst ungestört ist. Mit scharfen Pfeilen ist das sicher deutlich heikler. Das ist m. E. n. nur auf dafür vorgesehenen Schießständen gestattet.
Wer behauptet, LARP sei albern, hat noch nicht erkannt wie lächerlich die Realität ist.
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LARP is not just a hobby - it's a passion.

Aelfstan

Bögen zählen vor dem Gesetz als "Hieb- und Stichwaffen" (da ich ja auch Bögen verkaufe, kenne ich mich damit aus), die ab 18 Jahren frei besessen und verkauft werden dürfen. Man darf sie allerdings nicht "in der Öffentlichkeit führen", was immer das auch heißen mag. Ob ein abgelegenes Stück Wiese Öffentlichkeit ist? Keine Ahnung. Auf der sicheren Seite ist man, wenn einem das Stück Wiese auch gehört. Im Zweifelsfalle gilt natürlich (wie immer): Wo kein Kläger, da kein Richter. Ob die Hüter der öffentlichen Ordnung das Waffengesetz genauso gut kennen wie man selbst, darf durchaus bezweifelt werden...

Stefan
Genie ist nicht nur einfach Licht, sondern vor allen Dingen beständiges Wahrnehmen des uns umgebenden Dunkels, aber seine normale Feigheit besteht darin, sich im eigenen Glanze zu sonnen und, solange dies möglich ist, nicht über dessen Grenzen hinauszuschauen.

Stanislaw Lem

wondalfo

Hallo,

das Prinzip war mir schon klar... So Wiese und am besten Zaun drum rum etc. Weiß schon worauf man bei der Sicherheit achten muss.
Die Frage ging eher in die praktische Richtung, also ob jemand über einen solchen Garten/Grundstück verfügt, oder etwas weiß und dergleichen....

Tschau Wolfgang

@Aelfstan: Hast Du meine Mail bzgl. Bogen bekommen ?

Aelfstan

@Wondalfo: Yo, habe ich gerade bearbeitet. Wie gesagt, ich könnte auf das Raana X mitbringen, was bei mir gerade vorrätig ist. Falls du zufällig dort sein solltest, sag bescheid! :-)
Das Auszugsgewicht (egal welches Bogenmodell) liegt übrigens für meine LARP-Bögen bei 25 lbs, alle Modelle sind aber auch mit höherem Auszugsgewicht lieferbar.

Stefan
Genie ist nicht nur einfach Licht, sondern vor allen Dingen beständiges Wahrnehmen des uns umgebenden Dunkels, aber seine normale Feigheit besteht darin, sich im eigenen Glanze zu sonnen und, solange dies möglich ist, nicht über dessen Grenzen hinauszuschauen.

Stanislaw Lem

Sir Cey Fayr

Also solange die neue Möbel Werkstatt in Hellerau noch nicht gestanden hat hab ich dort in der alten Ruine immer Armbrustschießen ( ja mit einer scharfen, modernen Armbrust  :roll:) geübt, aber jetzt hab ich auch keinen Platz mehr dafür :cry: und die Schießplätze/ Vereine sind recht teuer,und sehr abseitz gelegen.

Falls aber jemand was günstiges und erreichbares kennt, könnte man sich gern in regelmäsigen Abständen zum üben treffen  :-D
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
                                                             René Descartes

wondalfo

Hallo,

mir ist jetzt eingefallen, wo es gehen könnte, an der Uni oben gibt es hinter der großen Sporthalle eine wilde Wiese. Ich denke dort könnte man relativ ungestört üben. Das Problem ist, wenn man die Scheibe verfehlt, dann ist der Preil wahrscheinlich im Unkraut verschwunden.

Ansonsten mit der Ruine, da muss ich nochmal überlegen, ob mir was einfällt.

Tschau Wolfgang

Lord_Helmchen

Zitat von: Aelfstan in September 11, 2006, 12:42:31 NACHMITTAGS
Bögen zählen vor dem Gesetz als "Hieb- und Stichwaffen" (da ich ja auch Bögen verkaufe, kenne ich mich damit aus), die ab 18 Jahren frei besessen und verkauft werden dürfen. Man darf sie allerdings nicht "in der Öffentlichkeit führen", was immer das auch heißen mag.

Sorry, da muß ich widersprechen. Ein Bogen gilt vor dem Gesetzt ausdrücklich als Sportgerät, nicht als Schußwaffe (und als Hieb-und Stichwaffe shon gar nicht, es sei denn du beziehst dich auf diese prähistorischen, skandinavischen Dinger bei denen die Tips als eine Art Speerspitze ausgearbeitet sind... :wink: ). Und wenn man sie in der Öffentlichkeit nicht führen dürfte, wäre schon so mancher Bogenschütze auf dem Weg zum Training verhaftet worden.  :wink:

Bogenschiessen (z.b. Roving) ist afaik in der Öffentlichkeit erlaubt, solange die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. D.h. in einer belebten Einkaufspassage zu üben, kommt vermutlich nicht so gut...

Je nach dem was man konkret macht, sollte man sich halt eine große Wiese, ein brachliegendes Feld oder einen Wald suchen. Solange man keine Jagdspitzen mit sich führt, dürfte man dann auch keine Probleme haben, dem Förster glaubwürdig zu erklären, was man da macht.

Im Wald müßte es auf jeden Fall erlaubt sein, da das dann eben unter sportliche Betätigung fällt. Man sollte aber auf jeden Fall sicher gehen, das man niemanden fahrlässig gefährdet.

Ich würde empfehlen vorher den Besitzer des Grundstücks um Erlaubnis zu fragen, respektive einen Anruf beim Forstamt machen, um zu klären, ob das okay ist. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Aelfstan

Hmm, ob ein traditioneller Bogen in erster Linie ein Sportgerät ist, müßte im Zweifel ein Gericht feststellen...
Das Waffengesetz sagt folgendes:
In Anl.1 zu §1 Abs. 4: ...führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitzes ausübt
Zu Hieb- und Stoßwaffen heißt es an gleicher Stelle, das wären Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.

Mein o.g. Beitrag bezieht sich auf eine Information, die ich auf Anfrage zum Handel mit Bögen von der unteren Waffenbehörde Leipzig erhalten habe. Sicher können diese Leute auch Fehler machen, mEn bewegt sich aber deren Interpretation im Rahmen des vom Gesetgeber Festgeschriebenen...

Wie ihr damit umgeht - euer Risiko. Ich glaube aber nicht an dramatische Strafen für das Schießen mit trad. Bögen, auch nicht an besonders gut im WaffG bewanderte Ordnungshüter...  :wink:

Stefan
Genie ist nicht nur einfach Licht, sondern vor allen Dingen beständiges Wahrnehmen des uns umgebenden Dunkels, aber seine normale Feigheit besteht darin, sich im eigenen Glanze zu sonnen und, solange dies möglich ist, nicht über dessen Grenzen hinauszuschauen.

Stanislaw Lem

Lord_Helmchen

#10
Tja, und ich beziehe mich ebenfalls auf das Waffengesetz Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen:

ZitatUnterabschnitt 1:

Schusswaffen 1.

Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

1.1

Schusswaffen

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

1.2

Gleichgestellte Gegenstände

Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,

1.2.1

die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,

1.2.2

bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

Meine Interpretation:

Ein Bogen ist zwar zum Sport oder Spiel bestimmt, es wird jedoch kein Geschoss durch einen Lauf getrieben. Es ist demnach keine Waffe gemäß 1.1.

Zwar wird Antriebenergie durch Muskelkraft erbracht, jedoch NICHTpermanent gespeichert. Demzufolge greift auch 1.2. nicht.

Es liegt weiterhin auf der Hand, daß ein Bogen nicht zum Stechen, Werfen, Schlagen konstruiert ist. Seine Eigenschaft feste Körper geziehlt verschiesssen zu können, wird bereits unter 1.2.2. behandelt.
Ausschlaggebend scheint mir hier, das jeweils beide durch ein "und" verknüpfte Bedingungen erfüllt sein müssen.

Demnach fallen Bögen auch nicht unter die von dir zitierten Definitionen. Das diese Behörde das so sieht erstaunt mich. Und auch wenn es arrogant klingen mag: Ich halte deren Auslegung für blanken Unsinn.  :wink: Das darft du denen auch so sagen, wenn du magst.  :evil: :-D

So kompliziert und unvernünftig die dt. Gesetzgebung in Bezug auf Waffen teilweise sein mag, hier ist sie ImO sehr klar, eindeutig und ohne großartigen Interpretationspielraum...

Eine Kartoffelkanone aus PVC-Rohren wäre dagegen eindeutig eine Schusswaffe nach 1.1.

Ich kann nur empfehlen, sich IMMER vorher mit den zuständigen Besitzern, Pächter und Behörden zu verständigen und die nötigen Verhaltensregeln zu beachten bzw. die gebotene Vor- und Rücksicht walten zu lassen.

Natürlich schließt das nicht aus daß man auch mal Ärger mit irgendeinem Förster oder (selbsternannten Hilfs-)Sheriff kriegen kann, der die Feinheiten des Waffengesetzes nicht im Kopf hat.

Aelfstan

Nun, jeder kann sich ja selbst das WaffG reinziehen, wenn er möchte... Daß Bögen keine "Schußwaffen" im Sinne des Gesetzgebers sind, liegt glaube ich auf der Hand - deshalb wohl auch die Einordnung durch die Behörde als "Hieb- und Stichwaffe"...
Genie ist nicht nur einfach Licht, sondern vor allen Dingen beständiges Wahrnehmen des uns umgebenden Dunkels, aber seine normale Feigheit besteht darin, sich im eigenen Glanze zu sonnen und, solange dies möglich ist, nicht über dessen Grenzen hinauszuschauen.

Stanislaw Lem

Sir Cey Fayr

Bögen sind sehr wohl Waffen, eben Hieb und Stichwaffen, Armbrüste sind klar Schußwaffen.
Trotzdem dürfen diese Waffen frei verkauft werden, Armbrüste unterliegen aber der Altersbeschränkung ab 18.
Das führen beider Waffengattungen in der Öffentlichkeit im schußfähigen Zustand ist allerdings eindeutig verboten. Was Schußbereit ist darüber lässt sich Streiten. Im Zweifelsfall gilt die Divise, ohne Sehne ist man auf der Sicheren Seite.
Das Schießen auf nicht befriedeten, also eingezäunten, Geländen ist verboten. Das Schießen ist auch verboten wenn der Pfeil theoretisch das befriedete Grundstück verlassen kann. Das Grundstück muss sich in Privatbesitz befinden und du musst entweder Eigentümer sein oder brauchst eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers.
Ansonnsten ist Bogen und Armbrustschießen nur auf speziell dafür vorgesehenen Plätzen (Schießplätzen eben) oder in geschlossenen Räumen (wohl eher Hallen) gestattet.

Zwar kommt man in der Praxis meist mit einem blauen Auge oder einer geringen Geldstrafe davon, allerdings ist das keine Garantie und wenn was passiert haftest du voll.

Liebe Grüße
Sir Cey Fayr - Der bekloppte mit der Armbrust ;)
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
                                                             René Descartes

Silvia

http://www.citysports.de/stadt/suche/sportart.php4?Sport=Bogenschiessen&SNr=6810&stadtb=Dresden

Wenn ich mal mit Dresden und Bogenschießen google, dann finde ich den Dresdner Bogenschützenverein und "Hakami Bogen" - scheint eine Schule zu sein, was auch immer dahintersteckt.

Hat jemand von euch mit denen schon mal Erfahrungen gemacht?

Accompl1ce

Also, da ich selber Bogenschütze bin, folgendes mal kurz zu den Waffengesetzen.

Bögen gelten als Sportgeräte unabhängig davon ob sie nun zur Jagd oder zum Turnierschießen benutzt werden.
Das kann ich euch so recht sicher sagen, da mein Vater, auch Bogenschütze, mit seinem Bogen und einem etwa 15 cm langem Messer in den Flughafen reingestapft ist und entspannt nach England geflogen (ich glaube EM)... Das Messer gehört im übrigen zur Sportausstattung.

Ansonsten hat sir cey fayr alles wichtige gesagt.
Schußbereit gilt die Waffe im übrigen, wenn ein Pfeil eingelegt wurde (die Hand muss nicht an der Sehne sein... Sobald ein Pfeil eingelegt ist => Schußbereit). Denn wenn ich mir meinen Compound-Bogen anschau (http://www.general-store.de/bilder/gr-h-4005100a.jpg), dann ist es nicht ohne weiteres Möglich die Sehne abzunehmen. (bei den anderen beiden Bogenklassen ist das schon wieder eine andere Sache)


Kleiner Tip: Nimm dir dein Holzknüppel mit Sehne, deine Polsterpfeile und geh halt einfach zum örtlichen Bogenschützenverein (hat Dresden einen? suche noch ;)) und frag ob du bissel auf die Scheiben ballern kannst. Sollte kein Problem darstellen :-)


mfg
Alex