Verkauf "jugendgefährdender" Medien

Begonnen von Lord_Helmchen, April 24, 2009, 10:43:18 VORMITTAG

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Lord_Helmchen

Hi mal ne Frage an jeden, der etwas konkretes dazu sagen kann (hätte sie gleich hier stellen sollen, sry):

Ich bin gerade dahingehend am Überlegen, meine [Computerspiel] im Verkaufe/Kaufe-Forum anzubieten.
Wer das Spiel kennt weiß, das es vom USK mit dem Prädikat "Keine Jugendfreigabe gemäß Â§ 14 JuSchG" versehen wurde.
(Was ImO überzogen ist, eine Alterfreigabe ab 16 wäre völlig angemessen gewesen, aber das nur so am Rande.)

Ich würde deshlab gerne erfahren, ob es da irgendwelche Restriktionen seitens der hiesigen Benutzerregeln (bzw. des Gesetzes gibt), die das Reinstellen eines solchen Angebotes
entweder von vorn herein ausschließen oder mit irgendwelchen Auflagen versehen (ich dächte da z.B. an einen Altersnachweis, obwohl ich es für mehr oder weniger unwahrscheinlich halte).

Würde mich freuen, wenn das jemand mal definitiv klarstellen könnte.

reaper

Ich bin kein Jurist aber der § 12 des JuSchG sagt ja im wesentlichen aus das man den nicht freigegeben Kram sichtbar kennzeichnen muss und ihn Jugendlichen oder Kindern nicht anbieten, verkaufen oder überlassen darf. Ich würde aus dem Text schließen du kannst das Buch problemlos anbieten, als nicht freigegeben kennzeichnen musst es dann aber persönlich übergeben. Es darf eben nicht als Versandhandel vertrieben werden da dort keine Altersverifikation möglich ist. Bissl was rauslesen konnte ich auch hier.

Lord_Helmchen

Ich danke dir für den Link und für den Aufwand den du dir gemacht hast. Aber das wesentliche der Fragestellung bleibt weiterhin offen. Mir ist klar das ich das Ding nur an Volljährige verkaufen darf. Es gibt jedoch Plattformen im Internet, die Angebot und Verkauf von solchem Kram aus Prinzip nicht dulden, darunter z.B. Ebay. Deswegen auch meine Frage.
Übrigens ist eine Alterverifikation im Versand durchaus möglich, man muß dann eben nur dem Boten den Personalausweis unter die Nase halten. Und es kostet extra.

reaper

Richtig, eBay oder auch Amazon haben entsprechende Klauseln in den AGB zu stehen um den Verkauf solcher Medien zu unterbinden. Bei den Platformen ist es ja auch typisch das die Auslieferung per Versand erfolgt und ergo eine Altersverifikation schwierig wird von der von dir genannten Möglichkeit mal abgesehen. Die wollen sich halt absichern, was auch verständlich ist.

Lord_Helmchen

Übrigens: Ich habe das Teil damals bei Amazon gekauft. Deshalb kenne ich ja auch diese Prozedur. :wink: Nur leider sind die Bedingungen unter denen man sich als Verkäufer unterwerfen muss, so... besch...eiden.  :-(

Darnok

Das ist das erste mal, dass so ein Fall auftritt und ich muss zugeben, dass ich damals als ich das Board eingerichtet habe auch Computerspiele überhaupt nicht im Blick hatte, ich hatte eher an RPG- und Larpkram gedacht.
Ich möchte hier keine Angebote (oder auch Gesuche) für entsprechende jugendgefährdende Medien (also solche ohne entsprechende Altersfreigabe) haben.
"Ich glaubte es wäre ein Abenteuer, aber in Wirklichkeit war es das Leben." - Joseph Conrad