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Waffengesetz

Begonnen von Alrik der Bärtige, April 18, 2008, 08:51:49 VORMITTAG

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Cormack

Thorshammer um den Hals, Odin-Shirt am Leib und ein Trinkhorn in der Hand - fertig ist der "heidnische Krieger". (Ragnarök - Forum)

Dominic

Genau. Wenn du beim Dienstagstraining dabei bist, kannst du dich auch vertrauensvoll an Benny wenden. Für die Unterschrift von Heiko musst du aber warten bis dieser sich mal wieder blicken lässt. Oder du besuchst ihn mal zu Hause. :wink:
Es ist kein Narr, der Possen reißt und auch kein Narr, der Unsinn spricht. Der wahre Narr ist der, der meist, nur staunt und blinden Glaubens ist.
- Eichenschild

Gyorn Svensson

Unsere Problematik ist NICHT definitiv geregelt.
Es ist eine Wischi-Waschi-Geschichte, mit der sich Gerichte rumärgern dürfen, wenn es zu einem Streit kommen sollte.

Die tollen Politiker haben in ihrem Bestreben, die Problematik der Schußwaffen zu regeln, solche Sachen wie Schaukampfwaffen vergessen, deshalb stehts nicht explizit drin. Das einzige was feststeht, ist daß es Waffen oder auch Anscheinswaffen (gibts 2 verschiedene Paragraphen dazu)  für Film- und Theatervorführungen sind und somit vom Verbot des Tragens bei öffentlichen Veranstaltungen ausgenommen sind (Mittelaltermärkte).
Messer mit geschliffenen Klingen die länger als 12 cm sin (die beliebten Saxe) sind jedoch nciht ausgenommen, die sollten zuhause gelassen werden, das Führen in der Öffentlichkeit ist verboten.

Training:
der einzige rechtlich sichere Raum ist die Turnhalle und das eigene Grundstück, da kann man machen was man will, alles andere (Park, Wald etc) ist definitiv Öffentlichkeit

Zitat
Zitat
Tragbare Gegenstände sind insbesondere Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, daß das Führen von Schaukampfwaffen und das Ausüben von mittelalterlicher Kampfkunst eingeschränkt wäre. Ich kann nichtmal herauslesen, daß Schaukampfwaffen überhaupt Waffen im Sinne des Waffengesetzes wären.

Das ist defintitv nicht so, ein Schwert, und ist es auch stumpf geschliffen ist immer noch eine Waffe nach dem Waffengesetz. Ein Larpschwert eher nicht. Ein Holzschwert oder ein Baseballschläger zählt als "gefährlicher Gegenstand"

Ausnahmen können beim zuständigen Landratsamt beantragt werden.

Das war das Ergebnis des heutigen Telefonats.
Der Gott der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte - drum gab er Dolch, Schwert und Ger dem Mann in seine Rechte.

Cormack

Zitat von: Gyorn Svensson in April 23, 2008, 17:45:37 NACHMITTAGS
Ausnahmen können beim zuständigen Landratsamt beantragt werden.
Und, machen wir das? ich bin eigentlich dafür um eventuellen Ärger zu ersparen. Es gibt doch immer übereifrige Bürger, die sich von allem belästigt und gefährdet fühlen und übereifrige Polizisten.
Thorshammer um den Hals, Odin-Shirt am Leib und ein Trinkhorn in der Hand - fertig ist der "heidnische Krieger". (Ragnarök - Forum)

Captain

meine Erfahrung ist, daß selbst eifrige Polizisten besänftigt werden können wenn man in aller Ruhe mit ihnen redet und so klarmacht, daß man gewiss nicht gemeingefährlich ist.
Aber schaden kanns wohl nicht.
Spielertyp nach Robin D. Laws: Storyteller 100%, Method Actor 92%, Tactician 75%, Specialist 50%, Butt-Kicker 50%, Casual Gamer 12%, Power Gamer 0%
NSC-Code: LE+MP-ST-FF0KO+!AG+IN0RR-!AT/PA+!EP0GP0PSI-MTF0PAIN-HdR-I

Vidon

#20
Den Thread hatte ich gar nicht gesehen...so kanns gehn... :mrgreen:


ZitatDas ist defintitv nicht so, ein Schwert, und ist es auch stumpf geschliffen ist immer noch eine Waffe nach dem Waffengesetz. Ein Larpschwert eher nicht. Ein Holzschwert oder ein Baseballschläger zählt als "gefährlicher Gegenstand"

Nuja, da ja aber mit einem Mitgliedsausweis des Vereins sowas geregelt sein dürfte, wäre das die einfachste Lösung. Und damit nicht jeder einzeln angekleckert kommt, der noch keinen Ausweis hat, sollte mand as über ne "Sammelbestellung" machen, findet ihr nicht? Dann macht Heiko einmal ne Unterschriftenrunde und fertig.

ZitatTraining:
der einzige rechtlich sichere Raum ist die Turnhalle und das eigene Grundstück, da kann man machen was man will, alles andere (Park, Wald etc) ist definitiv Öffentlichkeit

Und deswegen wäre mir so ein Ausweis lieb zwecks Weg zum Training....öffentliche Verkehrsmittel klingt irgendwie nach Öffentlichkeit^^


Edit Captain: so kanns gehen. Ich hab die Sachen mal thematisch zusammengefasst damit zusammen passt was zusammen gehört.
Mich fragte mal ein Ire im Zug: Was ist der Unterschied zwischen einer irischen Hochzeit und einem irischen Begräbnis?
Auf dem Begräbnis ist ein Besoffener weniger.

Erkenntnis: Söldner werden überall gebraucht. Denn immer dort wo ich hinkomme heißt es: Sölder...ihr habt mir grad noch gefehlt.

Pappa Bear

Für alle die die Satzung des SChwertspiel e.V. Kennen. Wir betreiben traditionelle mitteleuropäische Kampfkünste. Das zählt als Brauchtumspflege da wir uns an Historischen Vorbilder / Büchern orientieren.
Der Weg Zur erleuchtung führt immer zum Ziel. Aber Vorher macht er dich WAHNSINNIG!


Lebe lang, liebe süß, stirb FLUFFIG!!!!!!!

Gyorn Svensson

Zitat von: Pappa Bear in April 25, 2008, 16:26:10 NACHMITTAGS
Für alle die die Satzung des SChwertspiel e.V. Kennen. Wir betreiben traditionelle mitteleuropäische Kampfkünste. Das zählt als Brauchtumspflege da wir uns an Historischen Vorbilder / Büchern orientieren.

Nein, dem widersprach der Anwalt. Mit Brauchtumspflege sind Schützenfeste und sowas gemeint, wo die Trachten o.ä. bei z.B. Umzügen angezogen werden und da evtl ein Langes Messer oder ein Flinte dazugehört.
Der Gott der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte - drum gab er Dolch, Schwert und Ger dem Mann in seine Rechte.

ElPATE

Nunja, um auch noch mal Senf dazu zu geben:

Nach einhelliger Rechtsmeinung zu altem Gesetz waren Schaukampfwaffen defintiv KEINE Waffen, da sie eben jene Anforderungen an eine Waffe, nämlich "nach Art und Wesen" dazu bestimmt zu sein, Menschen zu velretzen, NICHT erfüllen. Sonst könnte man nach dieser Logik eine Stahlstange zur "Waffe" erklären.

Nach neuem Gesetz sollte sich das eigentlich nicht geändert haben.

Halten wir fest: Wir bewegen uns auf schwammigem Terrain, und man sollte sich bei den Grünen Plasterittern an diese Argumentationskette halten, und immer schön freundlich bleiben. Normalerweise kann man durch ruhiges, freundliches Auftreten überzeugen.
Fuer das Lesen meiner Beitraege wird ab 2009 eine Gebuehr erhoben. Entscheidend fuer die Erhebung der Gebuehr wird dabei nicht das tatsaechliche Lesen des Beitrages sein, sondern, dass Sie die Moeglichkeit haetten, diesen Beitrag zu lesen! Fuer die Anregung zu dieser Geschaeftsidee danke an die GEZ!

Gyorn Svensson

#24
Zitat von: ElPATE in April 27, 2008, 22:04:55 NACHMITTAGS
Nunja, um auch noch mal Senf dazu zu geben:
Nach einhelliger Rechtsmeinung zu altem Gesetz waren Schaukampfwaffen defintiv KEINE Waffen, da sie eben jene Anforderungen an eine Waffe, nämlich "nach Art und Wesen" dazu bestimmt zu sein, Menschen zu velretzen, NICHT erfüllen. Sonst könnte man nach dieser Logik eine Stahlstange zur "Waffe" erklären.
So genau, das war der alte Stand, das resultierte aus der

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz        (also eine Art Arbeitsanleitung für Behörden)
(WaffVwV)
1.9 Hieb- und Stoßwaffen ( § 1 Abs. 7 WaffG )
Keine Hieb- oder Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- oder
Stoßwaffen ( § 1 Abs. 7 WaffG) nachgebildet, aber wegen
abgestumpfter Spitzen oder stumpfen Schneiden offensichtlich nur für
den Sport oder als Zierde geeignet sind, z.B. Sportflorette, Sportdegen,
Zierdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger.
Unter § 1 Abs. 7 Satz 2 WaffG fallen insbesondere sog. Elektro-
Kontaktgeräte; das sind zur Verteidigung bestimmte Geräte, die nach
Betätigen einer Auslösevorrichtung dem mit dem Gerät Berührten
schmerzhafte elektrische Schläge versetzen.

(Das war der alte Stand)


Meines Wissens nach, gibt es noch keine neue Verwaltungsvorschrift, nur einen Entwurf

Zu Unterabschnitt 2:
Anl.I-A1-UA2-1.1
Hieb- und Stoßwaffen sind Geräte, die ihrer Natur nach objektiv dazu bestimmt sind,
durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf (Schleuder) Gesundheitsbeschädigungen
oder Körperverletzungen beizubringen. Der damit klargestellte Begriff erstreckt sich nur
auf Gegenstände, denen nach der Art ihrer ersten Anfertigung oder späteren Veränderung
oder nach der herrschenden Verkehrsauffassung von vornherein der Begriff einer
Waffe im technischen Sinn zukommt. Hierbei ist Hieb mit Schlag gleich zu setzen, so
dass Schlagwaffen rechtlich Hieb- und Stoßwaffen gleichstehen.
Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z.B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und
Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
zu beseitigen oder herabzusetzen.
Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen (§ 1
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
Nr. 1.1) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich
nur für den Sport (z.B. Sportflorette, Sportdegen, hingegen nicht geschliffene
Mensurschläger), zur Brauchtumspflege (z.B. historisch nachgebildete Degen, Lanzen)
oder als Dekorationsgegenstand (z.B. Zierdegen, Dekorationsschwerter) geeignet
sind.

Nicht zu den Hieb- und Stoßmessern zählen Werkzeuge (z.B. Macheten, Fahrtenmesser),
Gleiches gilt auch für so genannte Jagdnicker und Hirschfänger; die als Jagdnicker
bezeichneten feststehenden Messer mit einseitig geschliffener Klinge und typischer
Griffform (oft mit Horngriffen) stellen heute übliche Schneidwerkzeuge zum Aufschärfen
und Abhäuten von Wild dar und sind demnach nicht dazu bestimmt, die Angriffs - oder
Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen. Gleiches gilt für Hirschfänger, die in der
heutigen Zeit allenfalls noch als Bestandteil einer Jagd- oder Forstuniform (Zierrat)
Verwendung finden.
Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich
dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite,
Form) der eines Gebrauchsmessers entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen
werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
kürzer als 8,5 cm ist, nicht zweiseitig geschliffen ist oder einen durchgehenden stumpfen Rücken besitzt.

Wenn dieser Entwurf so festgelegt wird, fallen unsere Blankwaffen nicht mehr unter Abschnitt 2 (welcher regelt, was eine Waffe ist)

Unklar ist mir jedoch dabei noch, ob in diesem Fall auch die Transportbeschränkungen (verschlossener Behälter) eingehalten werden müssen.
Der Gott der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte - drum gab er Dolch, Schwert und Ger dem Mann in seine Rechte.

Captain

Zitat von: Gyorn Svensson in April 28, 2008, 19:36:23 NACHMITTAGSUnklar ist mir jedoch dabei noch, ob in diesem Fall auch die Transportbeschränkungen (verschlossener Behälter) eingehalten werden müssen.
Da das zum Transport von Waffen angesetzt ist, wirst du sicherlich keinen Waffenkoffer brauchen um etwas das keine Waffe ist zu transportieren.
Spielertyp nach Robin D. Laws: Storyteller 100%, Method Actor 92%, Tactician 75%, Specialist 50%, Butt-Kicker 50%, Casual Gamer 12%, Power Gamer 0%
NSC-Code: LE+MP-ST-FF0KO+!AG+IN0RR-!AT/PA+!EP0GP0PSI-MTF0PAIN-HdR-I

Gyorn Svensson

Zitat von: Captain in April 29, 2008, 08:24:13 VORMITTAG
Zitat von: Gyorn Svensson in April 28, 2008, 19:36:23 NACHMITTAGSUnklar ist mir jedoch dabei noch, ob in diesem Fall auch die Transportbeschränkungen (verschlossener Behälter) eingehalten werden müssen.
Da das zum Transport von Waffen angesetzt ist, wirst du sicherlich keinen Waffenkoffer brauchen um etwas das keine Waffe ist zu transportieren.
Das mit dem Transport bezieht sich auf nen anderen Paragrafen und mit Gesetzen außerhalb der StVZO kenn ich mich nicht aus. Selbst das was ich kennen muß hab ich nur auswendig gelernt, die Systematik aber nie verstanden. Sollte man mal nen Anwalt fragen, aber wenn selbst die sagen, das das Wischi-waschi sit, weiß ich auch nicht mehr weiter  :-(
Ich hab nen Waffenkoffer mit Zahlenschloß (von nem Sportschützen für Gewehre), ich bin raus.  :-D
Der Gott der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte - drum gab er Dolch, Schwert und Ger dem Mann in seine Rechte.

Vidon

Hallo alle zusammen...

Claudi hat nen Polizisten gefragt, welcher sagte das unsere Schwerter unters Waffengesetz fallen, und wir ohne Sondergenehmigung o.ä. nicht damit rumlaufen dürften.

Wenn also die Verantwortlichen demnächst mal die Sache mit den Ausweisen gebacken kriegen, wäre das mehr als hilfreich.

Ich weiß, das Jette mal gefragt hatte wer noch keinen Vereinsausweis hat, aber das war vor ein paar Wochen und seitdem ist nichts weiter passiert. Also bitte unbedingt angehen das Ganze....*symbolisch in den Hintern tret*
Mich fragte mal ein Ire im Zug: Was ist der Unterschied zwischen einer irischen Hochzeit und einem irischen Begräbnis?
Auf dem Begräbnis ist ein Besoffener weniger.

Erkenntnis: Söldner werden überall gebraucht. Denn immer dort wo ich hinkomme heißt es: Sölder...ihr habt mir grad noch gefehlt.

ElPATE

"Polizist" mag qualifiziert klingen, ist es aber nicht :-/

Unsere Schwerter sind im Sinne des Waffengestzes keine "Waffen" und auch keine "Anscheinswaffen". Auch Polizisten haben da meist erschreckend wenig Ahnung ;-)
Das Maximum ist ein "gefährlicher gegenstand", was das Führen auf "Öffentlichen Veranstaltungen" (Demos, Jahrmärkte ) untersagt.

Ich habe mich darüber schonmal hier im Forum ausgelassen. Man siehe da nach oder schreibe nochmal, dann kann ich das ganze auch genauer ausführen.

Was Die Ausweise angeht: Aufgenommen und in Bearbeitung. Wir versuchen uns so fix wie möglich drum zu kümmern. Wer noch un-unterschreibene hat, bringe sie zum Training mit, Jan, Silvio und ich können die unterschreiben.
Fuer das Lesen meiner Beitraege wird ab 2009 eine Gebuehr erhoben. Entscheidend fuer die Erhebung der Gebuehr wird dabei nicht das tatsaechliche Lesen des Beitrages sein, sondern, dass Sie die Moeglichkeit haetten, diesen Beitrag zu lesen! Fuer die Anregung zu dieser Geschaeftsidee danke an die GEZ!

Vidon

Es gibt sogar Leute, welche weder unterschriebene noch un-unterschriebene haben...
Mich fragte mal ein Ire im Zug: Was ist der Unterschied zwischen einer irischen Hochzeit und einem irischen Begräbnis?
Auf dem Begräbnis ist ein Besoffener weniger.

Erkenntnis: Söldner werden überall gebraucht. Denn immer dort wo ich hinkomme heißt es: Sölder...ihr habt mir grad noch gefehlt.