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Waffengesetz

Begonnen von Alrik der Bärtige, April 18, 2008, 08:51:49 VORMITTAG

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Alrik der Bärtige

Ab dem 1.4.2008 gilt ein neues Waffenrecht

hier ein paar Hinweise dazu
wenn jemand neue Erkenntnisse hat, dann teile er sie mir bitte mit, dann stelle ich sie sofort auf diese Seite

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages - Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
hier zur Ansicht - http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2008/0101-200/129-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/129-08.pdf

hier der für uns interessante Teil:
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
      1. Anscheinswaffen,
      2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
      3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge
           über 12cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
      1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
      2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
      3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
       Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang
       mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


Es ist unklar, ob unsere Schaukampfschwerter / -lanzen usw. unter das Waffengesetz fallen.
Dies hängt stark von der Stelle / Amt / Person ab, die das Beurteilen sollen.

eins ist aber sicher: der Transport von Messern, Schwertern, Äxten etc. MUSS nach neuem WaffG in einem Verschlossenen Behältnis stattfinden.
Ehre die Götter, liebe deine Frau und verteidige dein Land!

Captain

#1
ZitatEin berechtigtes Interesse ... liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit
...der Brauchtumspflege, dem Sport ... dient.
Das sollte uns reichen. Reenactment gehört zur Brauchtumspflege und der Schwerspiel e.V. ist lt. Satzung ein Sportverein.

Zitateins ist aber sicher: der Transport von Messern, Schwertern, Äxten etc. MUSS nach neuem WaffG in einem Verschlossenen Behältnis stattfinden.
Ich glaube irgendwo mal gelesen zu haben, daß eine Schwertscheide als solchen Behältnis gilt.



hab ich gerade nachrecherchiert, im Waffengesetz steht: Hieb- und Stoßwaffen sind Gegenstände
Zitat...die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen...
Schaukampfwaffen sind ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt Verletzungen beizubringen, deshalb sind sie ja mit extra Schlagkante von mind 2mm Breite versehen.
Spielertyp nach Robin D. Laws: Storyteller 100%, Method Actor 92%, Tactician 75%, Specialist 50%, Butt-Kicker 50%, Casual Gamer 12%, Power Gamer 0%
NSC-Code: LE+MP-ST-FF0KO+!AG+IN0RR-!AT/PA+!EP0GP0PSI-MTF0PAIN-HdR-I

Alrik der Bärtige

So hab mich nochmal weiter schlau gemacht und das hier gefunden!

-Führungsverbot von Hieb-und Stichwaffen in der Öffentlichkeit
(darunter zählen auch Schaukampfwaffen)

-Führungsverbot von Messern mit feststehender Klinge ab 12 cm Länge
-Führungsverbot von Messern, die einhändig zu öffnen sind und feststellbar sind.

Ausnahmen u.a. zur Brauchtumspflege

Gleich nachdem das durch die Medien ging, habe ich mich versucht schlau zu machen.

1) zuständige Waffenbehörde angerufen um ein paar Begriffe zu klären.
-was ist Öffentlichkeit
-was ist "Brauchtumspflege"

Öffentlichkeit ist alles, was nicht bei dir zuhause in der Wohnung ist oder hinter einem Zaun auf deinem Grundstück stattfindet. (grob und laienhaft formuliert)

Brauchtumspflege lässt sich nicht so einfach definieren - findet aber laut Rechtsprechung (sagte man mir bei der Kreisverwaltung, die Ausnahmegenehmigungen erteilt) immer in der Öffentlichkeit auf Veranstaltungen statt. Bsp. Ostereierschießen etc.

Nach 1 1/2 Stunden fachsimpeln von KV zu Polizeibeamten... kam folgendes heraus:

Zukünftig würde das bedeuten, dass das Führen von Schaukampfschwerter, Messern ab12 cm Länge, Lanzen, Armbrüsten, Äxten, Streitkolben etc. nur noch mit

-schriftlicher Sondergenehmigung der zuständigen Waffenbehörde auf öffentlichen Veranstaltungen

-auf privatem Grundstück welches eingezäunt ist

geführt werden darf. (ja auch das Brotmesser auf dem Tisch im Lager fällt darunter)

Interne Lager ohne Öffentlichkeitscharakter, Märsche, Trainings im Wald (auch das Glaubergtraining !!) werden zukünftig verboten sein.

Verstoß nach Waffengesetz. Ordnungswidrigkeit
Ehre die Götter, liebe deine Frau und verteidige dein Land!

Captain

#3
bist du sicher, daß der Ordnungshüter mit dem du gesprochen hast weis, was eine Schaukampfwaffe ist und worin sie sich von ner scharfen Klinge unterscheidet?

Ich hab übrigens mal den Text des Waffengesetzes herausgesucht.
Insbesondere dürfte Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) interessant sein. da steht:
ZitatSchusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung,
zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind
und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Bei nem Bogen wird nichts durch einen Lauf getrieben. Auch die 'Gleichgestellten Gegenstände' scheinen einen Bogen nicht zu erfassen.
ZitatAnscheinswaffen sind ... Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen oder unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen.
Nichts dafon trifft auf irgendeine Weise auf Schaukampfwaffen oder Bögen ect. zu. Also sind das auch keine Anscheinswaffen.
ZitatTragbare Gegenstände sind insbesondere Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, daß das Führen von Schaukampfwaffen und das Ausüben von mittelalterlicher Kampfkunst eingeschränkt wäre. Ich kann nichtmal herauslesen, daß Schaukampfwaffen überhaupt Waffen im Sinne des Waffengesetzes wären.
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ElPATE

Also: Nachdem diese Panikdiskussion durch alle Foren ging, die sich mit Schaukampf und Reenactment beschäftigen, meine persönlichen Erkenntnisse (Obwohl ich nicht mit einem "Anwalt" oder "Polizist" oder "Verantwortlichen" gesprochen habe):

Nach alter Rechtsprechung waren Schaukampfwaffen EINDEUTIG NICHT als WAFFEN definiert, da sie nach einhelliger Ansicht nicht in "ihrem Wesen" dazu bestimmt sind, Verletzungen hervorzurufen. Das hat sich auch mit dem neuen Gesetz nicht geändert, weil dieser Abschnitt nicht verändert wurde. Unter "Anscheinswaffen" fallen sie auch nicht, da sie keine SCHUSSWAFFEN imitieren.

Das einzige Problem, was sich ergeben könnte, sind geschliffene Brauchmesser (obwohl es da auch einen Ausnahmepassus gibt, nämlich das "begründete" Führen - was auch immer das im Einzelnen heißen mag) und im besonderen die beliebten geschliffenen Saxe. Diese können, falls man ews nicht vernünftig begründen kann, eingezogen werden. Allerdings sollte man sie wiederbekommen.

Es bleibt erst mal alles beim alten... Natürlich gilt wie immer: Auch Schaukampfwaffen sind gefährliche Gegenstände, und Rumprotzen und Rumfuchteln in der Öffentlichkeit kann trotzdem Probleme mit den "Grünen Freunden" hervorrufen! Immer schön unter dem Radar fleigen und im Ernstfalle ruhig und freundlich bleiben. Dann kann eigentlich nix passieren.

Gruß

Micha
Fuer das Lesen meiner Beitraege wird ab 2009 eine Gebuehr erhoben. Entscheidend fuer die Erhebung der Gebuehr wird dabei nicht das tatsaechliche Lesen des Beitrages sein, sondern, dass Sie die Moeglichkeit haetten, diesen Beitrag zu lesen! Fuer die Anregung zu dieser Geschaeftsidee danke an die GEZ!

Ritter von Hoheneg

Hmm, dass dieses Thema hier besprochen wird habe ich schon geahnt.
Ich kann mal aus meinem Erfahrungsschatz berichten:
Im Winter pflege ich in Dresden den Stallhofmarkt zu besuchen. Das eigentlich immer vollgerüstet, also mit Plattenbeinen, Schultern, Helm, ... Natrürlich auch voll bewaffnet: Mit Schwert und Dolch (als es diesen noch gab), Speer und Morgenstern. Ich parke für gewöhnlich in der Tiefgarage der Altmarktgalerie. Jedes Jahr kam es mind. einmal vor, dass ich einem Grün/Weiß-Päärchen auf dem Weg von der Altmarktgalerie zum Stallhof begegne. Noch nie, wirklich niemals haben mich diese aufgehalten oder angesprochen und wer mich mit dieser Rüstung kennt, weiß wie martialisch das aussieht. Die Ordnungshüter haben entweder gegrinst oder etwas verdattert geguggt. Wobei das erstere überwiegt. Als ich kein Auto zur Verfügung hatte bin ich sogar in ebendieser Aufmachung auch zum Training mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Regionalbahn, Bus, Straßenbahn) gefahren und niemand hat mich jemals angesprochen außer zur Fahrkartenkontrolle und selbst da kam nie was.

Ich denke mal die Polizei kann zwischen dem was wir machen und was absichtlich kriminell sein kann unterscheiden. Ich wäre mir weniger sicher wenn ich Paintball oder Softair Schlachten machen würde. Denn einen vermummten Paintballer mit ner "Schusswaffe" und einem vermummten Einbrecher zu unterscheiden ist wohl wesentlicher schwerer. Es sei denn ein Polizist denkt sich: "Mit dem Speer und dem Schwert will er bestimmt die nächste Bank ausrauben".

Fazit: Ich denke es wird nichst so heiß gegessen wie es gekocht wird. Dass man aber verantwortungsvoll mit seiner Bewaffnung umgehen muss stelle ich hiermit aber nicht in Frage.
~~ Ein Morgenstern, der fliegt auch gern ~~

Dominic

Ich stimme den letzten beiden Rednern zu :-D

Außerdem möchte ich usren Schwertspielern ans Herz legen, sich einen Mitgliedsausweis von Heiko ausstellen und unterschreiben zu lassen. Nur damit man, falls doch was von den kleinen grünen Männchen kommt, was auf der Hand hat.
Es ist kein Narr, der Possen reißt und auch kein Narr, der Unsinn spricht. Der wahre Narr ist der, der meist, nur staunt und blinden Glaubens ist.
- Eichenschild

Cormack

Soll ich bei der KriPo Beratungstelle mal nachfagen? Sie müssen das eigentlich genau wissen. Nur um sicher zu gehen.
Thorshammer um den Hals, Odin-Shirt am Leib und ein Trinkhorn in der Hand - fertig ist der "heidnische Krieger". (Ragnarök - Forum)

Gyorn Svensson

Ich hab ne Rechtsschutzversicherung mit kostenloser telefonischer anwaltlicher Erstberatung. Ich ruf nächste Woche dort mal an.
Der Gott der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte - drum gab er Dolch, Schwert und Ger dem Mann in seine Rechte.

ElPATE

Na das nenn ich Initiative! ;-)

Weiter so, und teil uns dann großzügig deine Erkenntnisse mit :-)
Fuer das Lesen meiner Beitraege wird ab 2009 eine Gebuehr erhoben. Entscheidend fuer die Erhebung der Gebuehr wird dabei nicht das tatsaechliche Lesen des Beitrages sein, sondern, dass Sie die Moeglichkeit haetten, diesen Beitrag zu lesen! Fuer die Anregung zu dieser Geschaeftsidee danke an die GEZ!

Captain

Jo, da haste wenigstens mal was anständiges für dein Geld was du Monat für Monat in die Versicherung steckst.
Spielertyp nach Robin D. Laws: Storyteller 100%, Method Actor 92%, Tactician 75%, Specialist 50%, Butt-Kicker 50%, Casual Gamer 12%, Power Gamer 0%
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Gyorn Svensson

Zitat von: Captain in April 20, 2008, 11:42:09 VORMITTAG
Jo, da haste wenigstens mal was anständiges für dein Geld was du Monat für Monat in die Versicherung steckst.
Ich zahl 1x im Jahr, und soviel isses auch wieder nicht, zumindest nicht wenn man kein Student mehr ist...  :-D
Der Gott der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte - drum gab er Dolch, Schwert und Ger dem Mann in seine Rechte.

Vidon

Ich hätte da mal ne Frage. Es gibt ja nun neue Gesetze die das Mitführen von Hieb-und Stichwaffen ab einer bestimmten Klingenlänge betreffen.

Ich bin jetzt nicht soooo der Jurist, und weiß nicht genau ob unsere Schwerter auch drunter fallen, ich wurde bislang auch noch nicht angehalten deswegen, zumindest nicht von den grünen Plasterittern. Um eventuellen Problemem dieser Art vorzubeugen, frage ich nun, ob es möglich/sinnvoll (?) ist irgendeine Art Mitgliedsausweis des Vereines auszustellen. So ähnlich wie Sportschützen auch ihren Ausweis oder ihre Bescheingung haben. Es muss ja nicht ne platinumrandete Diamantkarte sein, aber zumindest irgendwas in der Richtung, fände ich persönlich sinnvoll.

Zur Diskussion/Belehrung freigegeben.

Mich fragte mal ein Ire im Zug: Was ist der Unterschied zwischen einer irischen Hochzeit und einem irischen Begräbnis?
Auf dem Begräbnis ist ein Besoffener weniger.

Erkenntnis: Söldner werden überall gebraucht. Denn immer dort wo ich hinkomme heißt es: Sölder...ihr habt mir grad noch gefehlt.

Cormack

Ein Vereinsausweis gibt es schon seit langem, nur weiss davon kaum jemand (da einige nicht mal wissen, dass die Mitgliedsbeiträge zu zahelen sind, fällt das nicht besonders auf).
Thorshammer um den Hals, Odin-Shirt am Leib und ein Trinkhorn in der Hand - fertig ist der "heidnische Krieger". (Ragnarök - Forum)

Vidon

Ok, und wie bekomm ich einen? 8da ich ja den Beitrag nunmal zahle)
Mich fragte mal ein Ire im Zug: Was ist der Unterschied zwischen einer irischen Hochzeit und einem irischen Begräbnis?
Auf dem Begräbnis ist ein Besoffener weniger.

Erkenntnis: Söldner werden überall gebraucht. Denn immer dort wo ich hinkomme heißt es: Sölder...ihr habt mir grad noch gefehlt.